AIL Oktober 2020

A U S S C H R E I B U N G V O N K A S S E N V E R T R A G S A R Z T S T E L L E N Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwi- schen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.oegk.at, www.aekvbg.at ) folgende Kassenvertragsarztstelle ausgeschrieben: 1. Teilungspartnerin/Teilungspartner für dauerhaftes Job-Sharing (gem. §§ 10 ff Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag vom 10.11.1956 idgF über die Teilung von Vertragsarztstellen (Job-Sharing)) für ein internistisches Sonderfach in Feldkirch (1 Arztstelle; Teilungspartnerin/Teilungspartner 50% / Dr. Gerhard Kessler 50%) Niederlassungsbeginn: 01.01.2021 (Inhaber des bestehenden Einzelvertrages: Dr. Gerhard Kessler; Ordination behindertengerecht gemäß Gesamtvertrag) 2. Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Bludenz Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2021 (Nfg. Dr. Elisabeth Vonbank-Dür) 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 29.10.2020, 16:00 Uhr , dort eingelangt sein. 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Für Facharztstellen eines internistischen Sonderfaches sind als Nachweis der fachlichen zusatzqualifikation für Koloskopie und Gastroskopie folgende Unter- lagen vorzulegen: • Nachweis gemäß der Richtlinie der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer über die Durchführung und Verrechnung von gastrointestinal-endoskopischen Leistungen vom 01.07.2016. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die zusatzqualifikation von der Ärzte- kammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITz), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per E-Mail (aek@aekvbg.at ) • bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax- Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1658) oder per E-Mail (vertragspartnerabteilung@oegk.at) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.oegk.at zum Download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der 15.12.2020 festgelegt. 5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahl- verfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Österreichische Gesundheitskasse: Der Leiter der Vertragspartnerabteilung: Mag. Karlheinz Klien e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: OMR Dr. Michael Jonas e.h. Aus dER KAMMER Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at 12 | ARzT IM LÄNDLE 10-2020

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