AIL Juli/August 2020

bereich, Patientenrechte, Daten- übermittlung, ...). Aktuell sei hier auf die EU-Datenschutzgrundver- ordnung (DSGVO) hingewiesen. • IT-Sicherheit (Patch/Update-Ma- nagement, Passwortregelung, Vi- renschutz, Firewall, Geheimhal- tungsvereinbarungen, Dokumen- tation, Ausfallssicherheit, ...) • Registrierkassenpflicht Die EDV-Experten der Ärztekam- mer, Hans-Peter Rauch und Günter Schelling stehen gerne unter edv@ aekvbg.at für weitere Auskünfte zur Verfügung. Betriebliche Abfälle In Arztpraxen fallen betriebliche Abfälle an, die im Wesentlichen in folgende Klassen unterteilt werden können: Nicht gefährlicher Abfall In diese Kategorie fallen Restmüll (hausmüllähnlich), biogene Abfälle und Altstoffe (Glas, Papier, Kunst- stoff, etc.). Wichtig ist jedoch, dass keine verletzungsgefährdenden me- dizinischen Gegenstände oder ge- fährlichen Abfälle (auch Problem- stoffe) im Restmüll enthalten sein dürfen. Rein medizinische Abfälle ohne Verletzungsgefahr Beispiele für solche Abfälle sind Wundverbände, Gipsverbände, Tampons, Infusionsbeutel oder Einmalartikel (z.B. Tupfer, Hand- schuhe, Spritzen ohne Kanü- le, Katheder, Infusionsgeräte ohne Dorn). Rein medizinischen Abfäl- le ohne Verletzungsgefahr, die über die Siedlungsabfallsammlung ent- sorgt werden können, sind in flüs- sigkeitsdichten, undurchsichtigen, verschlossenen Säcken zu verpa- cken. Nassabfälle sind in flüssig- keitsdichten Behältern zu entsor- gen. Allenfalls können diverse Flüs- sigkeiten, wie bspw. Blut und Urin, wie Abwasser entsorgt werden. Rein medizinische Abfälle mit Verletzungsgefahr Hierzu zählen spitze und verlet- zungsgefährdende Gegenstände (Nadeln, Kanülen, Skalpell, Klingen etc). Sie sollten in der Ordination in entsprechend hygienischen Plastik- behältern gesammelt werden. Die- se Abfälle sind dann in stich- und bruchfesten, flüssigkeitsdichten und undurchsichtigen Behältern zu entsorgen. Wesentlich ist, dass sich die Behälter nach dem letztmaligen Verschluss nicht mehr öffnen lassen dürfen. Die Behälter sind über ei- nen befugten Entsorger der thermi- schen Behandlung (Verbrennung) zuzuführen. Gefährliche Abfälle Quecksilberhaltige Abfälle, Fixier- bäder, Entwicklungsbäder, Altmedi- kamente, Chemikalienreste, etc. gel- ten als gefährliche Abfälle. Diese dür- fen nur von einem befugten Abfall- sammler entsorgt werden. Hier emp- fiehlt sich eine Rücksprache mit der Abteilung Abfallwirtschaft des Amtes der Vorarlberger Landesregierung. Es wird allgemein empfohlen, sich über die Entsorgungsmöglichkeiten in der Gemeinde bzw. beimAmt der Landesregierung zu erkundigen. In Einzelfällen kann die Entsorgung nicht über die Gemeinde erfolgen, sondern muss als gewerblicher Ab- fall selbst organisiert werden. Dringlichkeitsterminsystem Im Oktober 2016 wurde ein eigenes EDV-basiertes Notfall-/Dringlich- keitsterminsystem eingeführt, um es Kassenvertragsärzten für Allgemein- medizin, Kinder- und Jugendheil- kunde sowie Innere Medizin zu er- möglichen, für dringliche Fälle kurz- fristig und direkt einen Facharztter- min in den Fachrichtungen Augen- heilkunde und Optometrie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frau- enheilkunde und Geburtshilfe, Or- thopädie und orthopädische Chir- urgie, Psychiatrie, Neurologie, HNO und Innere Medizin zu vereinbaren. Kassenvertragsfachärzte der ge- nannten Fachrichtungen stellen im EDV-Tool Termine für Notfälle und dringliche Untersuchungen außer- halb ihrer mit der Kasse vereinbar- ten Ordinationszeiten zur Verfü- gung, die dann von den Kassenärz- tinnen und -ärzte für Allgemeinme- dizin, Kinder- und Jugendheilkunde oder Innere Medizin gebucht wer- den können. Dies ermöglicht den behandelnden Medizinerinnen und Medizinern eine schnelle fachärztli- che Abklärung der Erkrankung(en) ihrer Patientinnen und Patienten. Die Termine können rund um die Uhr online gebucht werden und ermöglichen so eine effiziente Ge- sundheitsversorgung. Alle weiteren Details zum Dringlichkeitsterminsystem gibt es auf der Webseite der Ärztekammer für Vorarlberg. Arzt in der Prax i s Arzt im Ländle Ausgabe 2019-07+08 Ins rat Kollmann Variante 2B 1/4 Seite – 4c 190 x 61,25 mm Das Versicherungsbüro für den Arzt im Ländle Kollmann-Versicherungsmakler GmbH Ardetzenbergstraße 6b • 6800 Feldkirch Telefon 05522 22868-12 www.kollmann-versicherungsmakler.at 20 | Arzt im Ländle 07/08-2020

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=