AIL Juli/August 2020
fentlichkeit zu präsentieren. Dabei müssen allerdings die Richtlinien der Österreichischen Ärztekammer eingehalten werden. Im Zusammenhang mit der Aus- übung des ärztlichen Berufs ist es dem Arzt/der Ärztin insbesondere gestattet • die Information über die eigenen medizinischen Tätigkeitsgebiete, die die Ärztin (der Arzt) aufgrund ihrer (seiner) Aus- und Fortbil- dung beherrscht, • die Einladung eigener Patientin- nen (Patienten) zu Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, Imp- fungen und dergleichen (Recall- System), • die Information über die Ordina- tionsnachfolge, • die Information über die Zusam- menarbeit mit anderen Gesund- heitsberufen, • die Information über gewerbliche Leistungen oder Gewerbebetriebe, sofern sie im Zusammenhang mit der eigenen Leistung stehen, • die Einrichtung einer eigenen Homepage oder die Beteiligung an einer fremden Homepage sowie • die Information mittels elektroni- scher Medien oder gedruckter Me- dien (insbesondere Broschüren, Aushänge) in der Ordination oder imWartezimmerbereich. Unter anderem ist es Ärztinnen und Ärzten jedoch untersagt un- sachliche, unwahre oder dem An- sehen der Ärzteschaft beeinträch- tigende Information zu veröffent- lichen. Außerdem ist es nicht ge- stattet, Werbung für Arzneimit- tel, Heilbehelfe und sonstige me- dizinische Produkte sowie für de- ren Hersteller und Vertreiber zu machen. Es ist nur erlaubt, sachli- che und wertneutrale Informatio- nen zu verbreiten. Zusätzlich ist zu beachten, dass das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhe- tischen Behandlungen und Ope- rationen für diese ärztlichen Tä- tigkeiten weitergehende Werbebe- schränkungen vorsieht. Vorsicht vor Urheberrechts verletzungen Für die Gestaltung des eigenen Webauftritts ist man nicht selten versucht, Fotos, Grafiken, Musik, Texte oder Textteile aus dem Inter- net herunterzuladen und für die eigene Website zu verwenden. Al- lerdings ist hier Vorsicht geboten, denn es könnte sich dabei um urhe- berrechtlich geschützte Werke han- deln, die ohne Zustimmung des Er- stellers bzw. Verfassers nicht ohne weiteres verwendet werden dürfen. Sofern für die Verwendung von Lichtbil- dern, Grafiken oder Texte nicht be- reits entsprechende Werknutzungs- bewilligungen oder Werknutzungs- rechte vorliegen, ist es zur Vermei- dung von kostspieligen zivilrechtli- chen Klagen ratsam, bereits vor In- tegration der Elemente in die eige- ne Website die Zustimmungserklä- rung des Urhebers (Hersteller, Ver- fasser ...) zur Veröffentlichung ein- zuholen. EDV in der Praxis Bei einer Praxisgründung sollte vor allem das Thema EDV ausführlich behandelt werden. Eine softwarege- stützte Patientenverwaltung mit Zusatz-Modulen wie der Honora- rabrechnung, Befundübermittlung usw. stellt aus heutiger Sicht den Standard einer modernen Arztpra- xis dar. Nur so lässt sich ein Pra- xisbetrieb bestmöglich optimie- ren und ermöglicht darüber hin- aus eine umfassende Patientenbe- treuung. Es gibt verschiedene EDV- Lösungen, mit unterschiedlichem Funktions-Umfang. Idealerwei- se lässt man sich bei der Auswahl der passenden Software von einem EDV-Experten begleiten. Zur besseren Übersicht von in Vor- arlberg tätigen Arztsoftwareherstel- lern ist auf der Homepage der Ärz- tekammer für Vorarlberg eine ent- sprechende Liste unter „Arzt und Beruf – Niedergelassene Ärzte – EDV in der Arztpraxis“ einsehbar. Darüber hinaus stellt die Ärztekam- mer für Vorarlberg eine Referenzlis- te zur Verfügung, welche Ärztinnen und Ärzte und deren Arztsoftware nach Fachgruppe listet. Um das für sich am besten ge- eignetste Software-Paket zu eruie- ren, empfiehlt es sich, Kontakt mit einzelnen Medizinerinnen und Me- dizinern aufzunehmen, um praxis- nahe Detailinformationen zur Ef- fektivität im täglichen Einsatz zu erhalten. Bei einem Besuch in der Praxis kann man sich einen Über- blick über die Software-Lösung im Echtbetrieb verschaffen und im persönlichen Austausch die Pros und Kontras des favorisierten Pro- duktes in Erfahrung bringen. Die EDV in der Arztpraxis ist ein sehr komplexes Thema und um- fasst unter anderem weitere Frage- stellungen zu • Verkabelung, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), ev. Kli- matisierung, ... • GIN- /e-card-Anbindung mit den e-card-Services (ABS, eAUM, DBAS, SAS, ...) • GNV-Befundübermittlung • Mail-/Internet-Anbindung (GIN-/ eigene-Leitung, Provider, Band- breite, ...) • Datensicherung/Notfallmanage- ment (Sicherungskonzept mit Ta- ges-/Wochen-/Monatssicherun- gen; Outdoor-Sicherung, Daten- Rücksicherungskonzept mit regel- mäßiger Prüfung auf Wiederher- stellbarkeit der Daten, ...) • Datenschutz (Privatsphäre im Empfangs-/Warte-/Behandlungs- Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at ☞ Arzt im Ländle 07/08-2020 | 19
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