AIL Juni 2020

aus der Kammer Im Rahmen des vom Nationalrat beschlossenen 2. COVID-19-Ge- setzespakets erfolgten auch Anpas- sungen im Ärztegesetz 1998. Ins- besondere wurde § 36b ergänzt, der vorsieht, dass „sämtliche Fris- ten auf Grundlage des Ärztegeset- zes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Wei- terbildung sowie ärztlichen Berufs- ausübung für die Dauer einer Pan- demie ausgesetzt werden.“ Daher werden auch die Fristen des DFP-Diploms ausgesetzt bzw. wird der Ablauf des DFP-Diploms gehemmt. Das bedeutet in der Um- setzung, dass sich die Gültigkeit des DFP-Diploms um die Zeit der COVID-19-Pandemie, deren Dau- er derzeit noch nicht absehbar ist, verlängert. Die Verlängerung wird vor- genommen, sobald die tatsächli- che Dauer der COVID-19-Situati- on feststeht und an die Ärztin/den Arzt entsprechend kommuniziert. Das DFP-Diplom wird mit sei- ner erweiterten Gültigkeit auf dem Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome aufgrund Covid-19-Pandemie Betroffen sind sämtliche DFP-Diplome mit einem Gültigkeitsende ab dem 12. März 2020. Online-Fortbildungskonto und in der Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer erfasst. Betroffen von dieser Verlänge- rung sind alle DFP-Diplome mit ei- nem Gültigkeitsende beginnend ab 12.3.2020 (= Zeitpunkt, an dem die WHO den COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt hat). i+R Wohnbau GmbH | Johann-Schertler-Straße 1 | 6923 Lauterach | ir-wohnbau.com Kleinwohnanlage Kehrstraße – Wohnen mit Weitblick auf der Letze – Zeitlos schöne Architektur – Phantastisches Penthouse Wohnanlage Zellerweg – 2 Gehminuten zum LKH Feldkirch – Leichte Hanglage – Helle, großzügige Wohnungen Unsere neuen Wohnprojekte in feldkirch tisis BERATUNG& VERKAUF +43 5574 6888-2568 Wolfgang Schneider 205_Kehrstraße-Zellerweg-Arzt im Ländle_190x126,5-PRO.indd 1 06.05.20 12:02 6 | Arzt im Ländle 06-2020 Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at

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