AIL Juni 2020

gen des Wohlfahrtsfonds sichern die zukünftigen Ansprüche. Ansprechpartner bei der Ärztekam- mer für Vorarlberg ist Christoph Luger (christoph.luger@aekvbg. at). In den vergangenen „Arzt im Ländle“-Ausgaben seit Januar 2020 finden Sie außerdem interessante Artikel zu einzelnen Themenberei- chen des Wohlfahrtsfonds. Steuern Zur Vorbereitung der Praxiseröff- nung ist es sinnvoll, sich frühzei- tig mit einem Steuerberater zusam- menzusetzen. Bei der Auswahl des Steuerberaters sollte darauf geach- tet werden, dass er schon Erfahrung in der Betreuung von Ärzten hat. Empfehlenswert ist auch, gleich zu Beginn den Leistungsumfang des Steuerberaters sowie das dafür an- fallende Honorar zu vereinbaren. Leistungen des Steuerberaters • Umfassende steuerliche und wirt- schaftliche Beratung bei allen grö- ßeren finanziellen Entscheidungen • Beratung bei der Organisation der Buchhaltung und des Rechnungs- wesens • Steuerliche Vertretung gegenüber den Finanzbehörden • Beratung bei Investitionen Wesentliche Steuerarten Steuerlich müssen einige Punkte beachtet werden. Einkommenssteuer Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem Gewinn und ist in Öster- reich progressiv gestaltet. Einkom- men bis 11.000 Euro ist steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt man ab einem steuerpflichtigen Ein- kommen von 90.000 Euro. Ab ei- nem Einkommen von 1 Mio Euro wird der Steuersatz auf 55 % ange- hoben (diese Maßnahme ist vorläu- fig bis 2020 befristet). Im Detail gestaltet sich der Steuer- tarif wie folgt: Nach dem jetzt gültigen Tarifmodell ergeben sich bei einem Einkommen von 61.000 Euro eine Einkommens- steuer (ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen) in Höhe von 18.960 Euro und ein Durchschnittssteuer- satz von 31,08 %. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer tangiert Ärzte in der Regel nicht, weil die ärztlichen Leistungen von der Mehrwertsteu- er unecht befreit sind. Ungeach- tet der Steuerbefreiung gelten Ärzte als Unternehmer im Sinne des Um- satzsteuergesetzes. Mietvertragsgebühr Zu beachten ist auch die Mietver- tragsgebühr für Mietverträge (1% des Wertes der Leistungen im Miet- vertrag). Aufwendungen im Zusammenhang mit der Praxisgründung können steuerlich verwertet werden, und zwar auch dann, wenn die Ausgabe im Jahr vor der Praxiseröffnung ge- tätigt wird. Gängige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Praxi- seröffnung sind Reiseaufwendun- gen und Fahrtkosten (z.B. für Stu- dienbesuch anderer Praxen), Fort- bildungskosten, Anschaffungen von Literatur und Büromaterial, Mak- lergebühren, Beratungskosten, Ar- beitskleidung, Kilometergelder für ein Fahrzeug usw. Gewinnermittlung In der Regel ermitteln Ärzte den Gewinn durch eine Einnahmen- Ausgaben-Rechnung. Maßgeblich ist dabei das Kalenderjahr des Zu- flusses der Einnahmen und des Ab- flusses der Ausgaben. Gerade in der Startphase ist es somit mög- lich, das steuerliche Jahresergebnis stark zu beeinflussen, beispielswei- se durch vorgezogenes Tätigen von Ausgaben. Mit dem Gewinnfreibe- trag gibt es die Möglichkeit, einen Teil des Gewinnes eines Betriebes steuerfrei zu belassen. Der maxima- le Gewinnfreibetrag beträgt damit 45.350 Euro. Buchführung und Belegwesen Ausgaben müssen in aller Regel nachgewiesen werden. Für alle Aus- gaben müssen die entsprechenden Belege aufbewahrt werden. Es ist von Vorteil, bei den Belegen und im Zahlungsverkehr zwischen Privat- sphäre und Betriebssphäre zu un- terscheiden. Private Ausgaben soll- ten über ein Privatkonto bezahlt werden. Für betriebliche Einnah- men und Ausgaben sollte daher zu- mindest ein eigenes betriebliches Konto eingerichtet werden. Auch kann es vorteilhaft sein, nicht nur mit einer sondern mit mehreren Bankverbindungen zu arbeiten. Gründungsleitfaden Zu allen erwähnten Themen fin- den Sie weitere und detaillierte In- formationen im Praxisgründungs- leitfaden Dieser kann jederzeit im Kammeramt in der Schulgasse 17, 6850 Dornbirn abgeholt werden. Außerdem ist er online auf der Ärztekammer-Homepage abruf- bar. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne! Stufe bis Steuersatz € 11.000 0 % € 18.000 25 % € 31.000 35 % € 60.000 42 % € 90.000 48 % € 1.000.000 50 % ü über € 1.000.000 55 % Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at Arzt im Ländle 06-2020 | 17

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