AIL Juni 2020
Versicherungen und soziale Sicherheit Vertrags- und Wahlärzte sind nach dem Freiberuflichen Sozialversiche- rungsgesetz (FSVG) in der Unfall- und Pensionsversicherung pflicht- versichert. Vertrags- und Wahlärzte, die neben der freiberuflichen Tätig- keit in einem Angestelltenverhält- nis stehen, sind bereits über das ASVG bzw. das B-KUVG kranken- versichert. Ausschließlich freiberuf- lich tätige Vertrags- und Wahlärzte hingegen sind – sofern kein Befrei- ungstatbestand vorliegt – im Wohl- fahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg krankenversichert und haben die entsprechenden Beiträge zu entrichten. Versicherungen Wenn eine Ordination eröffnet wird, muss eine Berufshaftpflicht- versicherung zwingend abgeschlos- sen und nachgewiesen werden. Neben der verpflichtenden Haft- pflichtversicherung sind weite- re Versicherungen für eine Praxis- gründung wichtig: • Ärzte-Rechtsschutz-Versicherung • BUFT-Versicherung (Betriebsun- terbrechungs-Versicherung für freiberuflich Tätige), welche be- sonders kürzere Ausfälle bis zu ei- nem Jahr abdeckt • Berufsunfähigkeitsrenten-Ver- sicherung für lange andauernde oder ständige Berufsunfähigkeit • Ordinations-Bündel-Versiche- rung als Schutz für die erworbene Einrichtung z.B. nach einem Ele- mentarereignis • Cyberrisk (Data Risk Versiche- rung) als Schutz vor Kosten im Zusammenhang mit Datendieb- stahl und Hackerangriff Bei der Auswahl der Versicherun- gen sollte man sich vorab überle- Abenteuer Praxisgründung – Teil 2 In der letzten Ausgabe wurden zum Thema Praxisgründung der Bewerbungsprozess, die Möglichkeiten Kassenstellen zu teilen und die ersten wichtigen Aufgaben näher beleuchtet. Im zweiten Teil werden die ThemenWohlfahrtsfonds, soziale Sicherheit, Versicherungen, Steuern und EDV näher beleuchtet. gen, gegen welche Risiken man sich absichern möchte und welche Risi- ken eher vernachlässigbar sind. Die Ärztekammer für Vorarl- berg verfügt mit einzelnen Versi- cherungsunternehmen über Rah- menverträge zu sehr guten Kon- ditionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie u.a. bei der Koll- mann Versicherungsmakler GmbH in Feldkirch. Wohlfahrtsfonds Der Vorarlberger Wohlfahrtsfonds ist eine Einrichtung, die vor mehr als 50 Jahren mit dem Auftrag ins Leben gerufen wurde, für die Ärzte- schaft ein soziales Netz der Sicher- heit zu installieren, das Vorsorge für Alter, Krankheit, Invalidität und Tod trifft. Auch freiberuflich tätige Ärz- tinnen und Ärzte sind Mitglied des Wohlfahrtsfonds und erwerben da- her neben der staatlichen Pension (ASVG oder GSVG) einen zusätz- lichen Anspruch auf Versorgungs- leistungen aus dem ärzteeigenen Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg. Wenn dann alters- bedingt oder krankheitshalber die ärztliche Tätigkeit eingestellt wird, erhält man neben der staatlichen eine zusätzliche Pension aus dem Wohlfahrtsfonds. Gerade am Beginn der freiberuf- lichen Tätigkeit als Vertrags- oder Wahlarzt sindMöglichkeiten zur Er- mäßigung der Beiträge zum Wohl- fahrtsfonds vorgesehen. Hier für ist diesbezüglich eine rechtzeitige An- tragstellung erforderlich. Vertrags-, Wahl- und Wohnsitzärzte sind – so- fern kein Befreiungstatbestand vor- liegt – imWohlfahrtsfonds kranken- versichert und haben die entspre- chenden Beiträge zu entrichten. Die professionelle Vermögens- veranlagung und laufende versiche- rungsmathematische Begutachtun- Arzt in der Prax i s Bei einer Praxisgründung ist es sinnvoll, sich bei gewissen Themen (z.B. Steuern) von Experten beraten zu lassen. 16 | Arzt im Ländle 06-2020
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