AIL Juni 2020
Sieben Punkte zur Hilfe Die Patientin ansprechen Ärztinnen und Ärzte können dadurch signalisieren, dass sie für das Thema Gewalt sensibilisiert sind. Vertrauensbasis herstellen Das Gespräch allein und in ruhiger Atmosphäre führen erfahrungen bestätigen Darauf hinweisen, dass die betroffene Frau nicht die einzige ist. zuhören und ihr glauben sind ganz wichtige Faktoren für ein gelingendes Gespräch. Gemeinsam Schutz und Sicherheit planen Fragen Sie Ihre Patientin, ob sie in Sicherheit ist. Hat sie Kinder? Gibt es einen Ort, wohin sie gehen kann, wenn Sie flüchten muss? Dokumentation der Verletzungen Da gewalttätige Übergriffe durch Partner vielfach in den eigenen vier Wänden stattfinden, sind genaue Aufzeichnungen wichtige Beweismittel. Selbstbestimmung respektieren Ihre Patientin ist Expertin der Situation. Sie selbst bestimmt den zeitpunkt für Entscheidungen Zugang zu Schutz und Beratungsstellen Geben Sie ihr Adressen und Telefonnummern von Frauenhaus, Gewaltschutzstelle und Polizei. Bei vorsätzlich begangenen schweren Körperverletzungen hat der Arzt den Patienten zusätzlich auf bestehende Opferschutzein- richtungen (IFS-Gewaltschutzstelle) hinzuweisen. Sonderregelung für Minderjährige Eine vom Prinzip der unbedingten Anzeige abweichende Rege- lung gibt es in Bezug auf Minderjährige. Die Anzeige kann im Fall des § 54 Abs. 4 Z2 Ärztegesetz (Miss- handlung, Quälen,Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen) unterbleiben, wenn sich der Verdacht gegen einen Angehörigen richtet, sofern dies das Wohl des Kindes oder Jugendlichen erfordert und eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kin- derschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt. Sowohl für volljährige als auch minderjährige Personen gilt, dass der Verdacht in konkreten Anhaltspunkten bestehen muss, die es nach ärztlichen (forensischen) Erfahrungen als nahe liegend oder möglich erscheinen lassen, dass physische oder psychische Auffäl- ligkeiten durch Misshandlungen, sexuellen Missbrauch usw. ver- ursacht wurden. Bloße Vermutungen hingegen rechtfertigen die Annahme ei- nes Misshandlungsverdachts nicht, sie können allerdings für den Arzt Anlass zu eigenen weiteren Beobachtungen und Klärungs- versuchen sein. Nähere Informationen zum Thema Verschwiegenheits-, Anzei- ge- und Meldepflicht finden Sie in unserem Praxisgründungs- leitfaden, welcher bei der Ärztekammer für Vorarlberg erhält- lich und auf der Webseite www.arztinvorarlberg.at unter Arzt und Beruf/Niedergelassene Ärzte abrufbar ist. Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 info@webmed.at www.webmed.at „Heutzutage gibt es Geschäftspartner wie WEBMED nur noch selten. Mehr als 25 Jahre tolle Zusammen arbeit verdienen ein Kompliment.“ Dr. Reinhard Längle Gemeindearzt Koblach ARzT IM LÄNDLE 06-2020 | 13
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