AIL Juni 2020

Land Vorarlberg Kampagne: Gewalt macht krank Gewalt ist laut WHO einer der zentralen Risikofaktoren für die Gesundheit von Frauen. Sie wirkt sich stark auf die Gesundheit von Frauen, aber auch deren Kindern aus. Zur Prävention und Sensibilisierung hat das Land Vorarlberg diverse Informationsbroschüren zum Thema Gewalt erstellt bzw. aktualisiert. Wenn Frauen Gewalt erleben, dann sind Einrichtungen des Ge- sundheitswesens häufig erste Anlaufstellen für die Betroffenen. Ärztinnen und Ärzte haben daher eine Schlüsselrolle bei der Früherkennung und der Unterbrechung von Gewalt. Gewaltopfer sprechen die erlittenen Misshandlungen aus Scham häufig nicht selbst an. Dadurch bleiben sie oft jahrelang ohne professionelle Unterstützung. Studien belegen aber, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, von den medizinischen Fachkräften angesprochen werden möchten. Möglichst rasche Vermittlung zu Opferschutzeinrichtungen helfen am besten und schützen Frauen vor Gewalt. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Funktionsbe- reich Frauen und Gleichstellung, hat bereits vor mehreren Jahren – in Zusammenarbeit mit der IFS-Gewaltschutzstelle – das Pro- jekt SIGNAL initiiert, welches eine möglichst rasche Vermittlung zu Opferschutzeinrichtungen gewährleisten soll und demnach Frauen vor Gewalt schützen kann. Ärztinnen und Ärzte werden regelmäßig in ihren Praxen mit den Folgen von körperlicher Misshandlung, Vernachlässigung oder sexueller Gewalt mitunter als erste konfrontiert.Weil die Be- troffenen selbst und auch Angehörige meist versuchen, die Ursa- chen für die körperlichen oder seelischen Verletzungen zu ver- bergen, ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte auf die Symptome hellhörig sind und wissen, damit richtig umzugehen. Zur Unterstützung wurden hierzu Broschüren und Informa- tionsmaterial an Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugend- heilkunde versendet. Zu diesem sensiblen Thema gibt es einige wichtige Rechts- grundlagen, die u.a. im § 54 Abs 4 bis 6 Ärztegesetz zu finden sind, welche die ärztliche Anzeige- und Meldepflicht bei Verdacht auf Gewaltanwendung regeln. Allgemeine Anzeigepflicht Nach dem Ärztegesetz ist ein Arzt verpflichtet, Anzeige an die Si- cherheitsbehörden zu erheben, wenn er in Ausübung seines Be- rufs den Verdacht hegt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Ver- gewaltigung herbeigeführt wurde. Dasselbe gilt, wenn eine voll- jährige Person (über 18 Jahre), die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann (zB. Menschen mit Behinderung), misshan- delt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist. Schwere Körperverletzung Eine schwere Körperverletzung ist dann gegeben, wenn die Ver- letzung eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zufolge hat oder die Verletzung an sich schwer ist. An sich schwer ist eine Körperverletzung dann, wenn ein wichtiges Organ oder Körperteil betroffen und der Heilungsver- lauf ungewiss ist. Als schwer wurden von der Judikatur beispiels- weise eingestuft: Brüche großer Knochen, Verlust von Zähnen, Knochenabsprengungen eines Halswirbels kleinsten Umfanges, Gehirnerschütterung mit Bewusstlosigkeit oder retrograder Am- nesie, Verlust der Zeugungsfähigkeit, etc. Aus deR KAMMeR Gewalt in Familie und Partnerschaft erkennen – benennen – Betroffene informieren ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! 12 | ARzT IM LÄNDLE 06-2020

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