AIL Mai 2020
und dass, falls die Ordination ne- ben einer spitalsärztlichen Tätig- keit geführt werden soll, noch vor der Eröffnung die Zustimmung des Dienstgebers einzuholen ist. Wichtige Punkte vor der Ordinationseröffnung Praxisgründer müssen vor der Er- öffnung der Praxis einen Antrag auf Ausstellung einer Steuernum- mer beim Finanzamt stellen. Zu- sätzlich sollten früh genug Gesprä- che mit Bank und Steuerberater über die Finanzierung geführt wer- den. Mitarbeiter in der Praxis müs- sen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Röntgengeräte müssen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Hausapotheken bei der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden. Natürlich ist auch eine Mel- dung an die Ärztekammer notwen- dig. Diese hat sechs Wochen vor der Ordinationseröffnung zu erfolgen und beinhaltet folgende Punkte: • Name und Fachrichtung • Ordinations- und Wohnungsan- schrift • Zeitpunkt der Ordinationseröff- nung sowie Telefonnummer und Ordinationszeiten • Weitere ärztliche Tätigkeiten • allfällige Ordinations- und Appa- rategemeinschaft mit einem an- deren Arzt • Nachweis Berufshaftpflichtversi- cherung mit bundeseinheitlichem Formular Für die Meldung bei der ÄK gibt es ein eigenes Formular, das auf der Webseite und bei der Ärztekammer erhältlich ist. Kommunikation aufbauen Die Ärztekammer für Vorarlberg empfiehlt außerdem früh genug mit den wichtigsten Partnern Kon- takt aufzubauen. Neben der Ärzte- kammer, die erste Anlaufstelle ist, sollten folgende Organisationen kontaktiert werden: Gemeinde Kontakte mit Vertretern der Ge- meinde sind essentiell. Vor allem im ländlichen Bereich sind Ge- meinden bereit, Ärzte zu unterstüt- zen, die eine Ordinationseröffnung planen. Teilweise werden günstige oder zinsenfreie Kredite zur Verfü- gung gestellt oder teilweise Ordina- tionsräumlichkeiten mit ermäßig- ter Miete in den ersten Jahren. Bezirksärztevertreter, Kolleginnen und Kollegen im Ort Auch der Bezirksärztevertreter und die anderen niedergelassenen Kol- leginnen und Kollegen im Ort kön- nen wichtige Kontakte darstellen. Sie können Informationen, Erfah- rungswerte und Tipps geben. Am besten wird der Kontakt schon ei- nig Wochen vor der Ordinationser- öffnung hergestellt. Die jeweiligen Kontakte findet man auf der Kam- mer-Homepage unter der Ärztesu- che oder im Medicus-Online. Sozialversicherungsträger (insb. ÖGK, SVS & BVAEB) Spätestens sechs Wochen vor Auf- nahme der vertrags- oder wahl- ärztlichen Tätigkeit sollte Kontakt mit den zuständigen Sozialversi- cherungsträgern, insbesondere mit der ÖGK (Herr Manfred Kabasser, Telefon 050766/191650) aufge- nommen werden. Dies ist not- wendig, damit die erforderlichen Schritte von diesen in die Wege ge- leitet werden können (z.B. Haupt- verbandsnummer anfordern, Re- zepturrecht, Formularbestellung, ...). Gründungsleitfaden Die Ärztekammer bietet als gene- rellen Service einen Praxisgrün- dungsleitfaden an. Dieser kann je- derzeit im Kammeramt in der Schulgasse 17, 6850 Dornbirn ab- geholt werden. Außerdem ist er on- line auf der Ärztekammer-Home- page abrufbar. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne! In der nächsten Ausgabe des AIL be- leuchten wir die Suche nach Mitar- beitern, den Wohlfahrtsfonds, Steu- ern, Versicherungen und die techni- schen Voraussetzungen (EDV, etc.) für eine Praxisgründung. ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg. Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! ARZT IM LÄNDLE 05-2020 | 19
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