AIL Mai 2020

Der Beginn – Die Bewerbung um eine Kassenvertragsarztstelle Freie Kassenvertragsarztstellen werden in der Zeitschrift „Arzt im Ländle“ sowie auf der Homepage der Ärztekammer für Vorarlberg öffentlich ausgeschrieben. Um sich auf eine Stelle zu bewerben, muss der bei der Österreichischen Ge- sundheitskasse oder bei der Ärz- tekammer erhältliche Fragebogen verwendet werden. Der Fragebo- gen ist natürlich auch auf der ÄK Homepage zu finden. Zusätzlich zum Fragebogen müssen gleichzei- tig noch einige notwendige Nach- weise (Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) und ein Lebens- lauf des/der Bewerber/s vorgelegt werden. Die Ärztekammer emp- fiehlt daher diese Nachweise früh- zeitig zu beschaffen, damit diese alle zu Beginn des Bewerbungspro- zesses vorliegen. Die eingelangten Bewerbungen werden nach vereinbarten Richtli- nien (auf www.arztinvorarlberg.at veröffentlicht) mit Punkten bewer- tet und anschließend gereiht. Der Bewerber mit der höchsten Ge- samtpunktezahler erhält den Zu- schlag. Im Anschluss an die Be- werbungsfrist wird allen Bewer- bern mitgeteilt, welche Bewerbung ausgewählt wurde. Dies wird auch wieder im Arzt im Ländle und auf der Homepage der ÄK veröffent- licht. Sich gemeinsam der Heraus­ forderung stellen Es besteht auch die Möglichkeit sich Kassenstellen/Kassenverträge zu tei- len. Drei Modelle sind möglich: Abenteuer Praxisgründung – Teil 1 In Vorarlberg gibt es aktuell rund 650 Ärztinnen und Ärzte, die eine Ordination führen. Der Schritt in den niedergelassenen Bereich will ein gut durchdachter sein. Viele Entscheidungen müssen ge- troffen, viele Gespräche geführt und Optionen durchdacht werden. Im Hinblick auf die zunehmen- den Schwierigkeiten bei der Besetzung von allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Kassenstel- len und um das Thema etwas näher zu beleuchten, informiert die Ärztekammer in den nächsten Ausgaben des Arzt im Ländle über allgemeine Informationen und Tipps zur Praxisgründung. • vorübergehendes Job-Sharing für längstens acht Jahre mit grund- sätzlich freier Auswahl des Tei- lungspartners • dauerhaftes Job-Sharing – hier finden die Reihungsrichtlinien bei der Auswahl des Teilungspartners Anwendung • Gemeinsame Bewerbung auf eine Kassenstelle – auch hier finden die Reihungsrichtlinien Anwendung. Es besteht auch noch die Möglich- keit – sofern Kammer und Kran- kenkasse dem zustimmen – eines erweiterten Job-Sharings. Hier- bei kann die Versorgungskapazi- tät einer Kassenstelle für längstens acht Jahre auf bis zu 190 % erwei- tert werden, bei freier Wahl des Tei- lungspartners. Nach den sechs Jah- ren ist eine weitere Zusammenar- beit möglich. Entweder auf Basis einer Erweiterungsgruppenpraxis oder einer dauerhaften erweiter- ten Vertragsteilung. Generell sind die Mitarbeiter der Kammer je- derzeit gerne bereit, Fragen zu den Möglichkeiten der Praxisgründung zu beantworten. Beratungsgesprä- che können jederzeit kostenlos mit Mag. Stefan Nitz oder Dr. Jürgen Heinzle vereinbart werden. Rechtliche Vorgaben Generell müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die eine eigene Pra- xis gründen wollen, einige rechtli- che Voraussetzungen erfüllen. Ne- ben der Berechtigung zur selbstän- digen Berufsausübung ist auch ein Nachweis einer Berufshaftpflicht- versicherung vorzulegen. Allen vo- ran ist eine Eintragung in die Ärz- teliste notwendig. Außerdem ist zu beachten, dass es maximal zwei Ordinationsstandorte geben kann ARZT IN DER PRAX I S Bei einer Praxisgründung sind einige Herausforderungen zu meistern, die Ärztekammer hilft gerne dabei. 18 | ARZT IM LÄNDLE 05-2020

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