AIL Mai 2020
Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Österreichischen Gesundheitskasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Mag. Stefan Nitz Tel. 05572/21900-46) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2020 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben: 1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medizin dürfen nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die in der Regel befristet außerhalb unse- res Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht werden. 2. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden. 3. Der/die Autor/en dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben. Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des Autors/der Autoren beizufügen. 4. Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden. 5. Die Höhe des Preises beträgt € 4.000,–. 6. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens Freitag, 11. Dezember 2020 (Datum des Poststempels), bei der Ärzte kammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen. Zusätzlich wird um eine digitale Übermittlung der Unter- lagen mit dem Betreff „Ärztekammerpreis 2020“ an matthias.ortner@aekvbg.at gebeten. ARZT IM LÄNDLE 05-2020 | 13
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