AIL April 2020

Lehrpraxisleiterseminar 08. Mai 2020, 14:00 bis 17:30 Uhr Ärztekammer für Vorarlberg, Raum D.06 Schulgasse 17, 6850 Dornbirn 4 DFP-Punkte Referenten: Dr. Herbert Bachler - Arzt für Allgemeinmedizin, Psychotherapeut, Präsident der TGAM Dr. Thomas Jungblut - Arzt für Allgemeinmedizin, Vizepräsident der ÖGAM, Präsident der VGAM Programm 14:00 bis 14:45 Uhr Begrüßung & Vorstellungsrunde Grundsätzliches zur allgemeinmedizinischen Lehrpraxis Rechtliche Rahmenbedingungen Eigene Erfahrungen im Rahmen von Lehrpraxistätigkeit 14:45 bis 15:30 Uhr Didaktik (Theorie der Erwachsenenbildung, Phasen der Lehrpraxiszeit, Feedback, Evaluation, Patientensicherheit, Konfliktmanagement, etc.) 16.00 bis 17.30 Uhr Rasterzeugnis, Entrustable Professional Activities (EPA), Toolbox DieseVeranstaltungunddasentsprechendeE-LearningProgrammsind fürLehrpraxisleiterdieVoraussetzung fürdiepostpromotionelleAusbildungvonÄrzten imFachAllgemeinmedizin.Weitere Informationensindaufder Seite derAkademie der Ärzte zu finden. Anmeldung unter: aek@aekvbg.at Wohlfahrtsfonds Der Steuervorteil des Wohlfahrtsfonds Der Wohlfahrtsfonds ist rechtlich gesehen eine Pflichtversicherung. Dadurch sind die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds – im Unterschied zu privaten Pensionskassen – steuerlich zur Gänze absetzbar. Bei DienstnehmerInnen erfolgt dies im Regelfall automatisch über den Dienstgeber. Freiberuflich täti- ge ÄrztInnen können die Wohl- fahrtsfondsbeiträge als Betriebs- ausgaben von der Steuer absetzen. Durch diesen Steuervorteil ha- ben Sie einen höheren Anspareffekt während dem Berufsleben, wie nachstehendes Beispiel verdeut- licht: Ein im Spital angestellter Fach- arzt hat während seinem Berufsle- ben einen Steuervorteil von beina- he 50%. D.h.: Effektiv bezahlt er nur die Hälfte der vorgeschriebe- nen Beiträge, der Rest ist Steuer- ersparnis. Für die Pension werden hingegen 100% angespart. Dafür ist die Wohlfahrts- fondspension (wie auch die staatli- che Pension) zu versteuern. Aller- dings reduziert sich die Steuerbelastung aufgrund des niedrigeren Gesamteinkommens aus staatlicher- und Wohlfahrts- fondspension. Der Durchschnittsteuersatz be- trägt in unserem konkreten Bei- spiel rund 32%. Dadurch ergibt sich bei einer angenommenen Le- benserwartung von 81 Jahren eine positive Steuerbilanz (Steuer- ersparnis Erwerbsleben – Steuer- aufwand Pensionierung) von ins- gesamt rund EUR 76.000,00. Anspareffekt bei einem angestellten Facharzt Stand der Daten: 31.12.2019. Die Berechnung erfolgt statisch auf Basis einer idealtypischen Musterkarriere Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at € - € 4.000,00 € 8.000,00 € 12.000,00 € 16.000,00 1 6 11 16 21 26 31 36 Steuer- ersparnis effektiv bezahlt 100% angespart für Pension Berufsjahre - . , . , . , . , t r- r r i f ti lt rt f r i r f j r ARZT IM LÄNDLE 04-2020 | 7

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=