AIL April 2020

A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 info@webmed.at www.webmed.at „Vielen Dank für die Be- treuung! Die Erneuerung der EDV-Anlage verlief reibungslos und der Besuch des Technikers vor Ort hat sich wirklich bezahlt gemacht.“ Dr. Verena Mair FÄ für Augenheilkunde und Optometrie Brixlegg ARZT IN DER PRAX I S W enn Sie derartige Ange- bote oder E-Mails er- halten, beachten Sie fol- gende Punkte: • Jedes Schreiben, sei es noch so of- fiziell, genau durchsehen • Falls das Schreiben unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zu- zuordnen ist, keinesfalls unter- schreiben, bezahlen, zurücksen- den oder Anhänge öffnen. • Bei irrtümlicher Unterfertigung nichts bezahlen, sondern schrift- lich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären. Solche Angebote sind keine Neu- heiten und in Zeiten einer Krise wird die allgemeine Verunsiche- rung schamlos ausgenutzt. Trotz zahlreicher Warnungen durch die Ärztekammer kommt es leider im- mer wieder vor, dass Ärztinnen und Ärzte auf derartige Angebo- te hereinfallen und böse Überra- schungen erleben. Um diese unlauteren Werbeme- thoden und Geschäftsabschluss- praktiken zu bekämpfen, hat die Kammer beim Schutzverband ge- gen unlauteren Wettbewerb eine Mitgliedschaft angenommen. Dieser Schutzverband ist ein Verein, der gegen derartige Ge- schäftsmethoden – notfalls auch mit Klage – vorgeht. Mit dieser Mitgliedschaft können gleichzei- tig auch alle Kammermitglieder die Hilfe und Unterstützungsmöglich- keiten des Schutzverbandes kosten- los in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass also ein Kam- mermitglied von einem der- artigen Fall betroffen ist, kann es sich unter Vorlage entspre- chender Unterlagen (Kopien von Unterschriebenem Vertragstext, AGB, Rechnung etc.) am besten per E-Mail direkt an den Schutz- verband gegen unlauteren Wettbe- werb, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien, wenden. Vorsicht vor Trickbetrügern Derzeit kursieren laut Polizei unseriöse Angebote von dubiosen Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Es werden zum Beispiel Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel angeboten, eine Lieferung bleibt aber aus. Außerdem kommt es immer wieder zu Cyber-Attacken. Beispielsweise werden Corona-Tipps per E-Mail versendet, im Anhang befindet sich dann aber eine Schadsoftware. Wir empfehlen jeder Ärz- tin/jedem Arzt den Abschluss ei- ner Rechtsschutzversicherung, die insbesondere auch Deckung für (gerichtliche) Streitigkeiten mit derartigen Schwindelfirmen bietet. Falls nämlich ein Arzt von einer Schwindelfirma auf Zah- lung geklagt wird, erfolgt die Ver- tretung vor Gericht nicht durch den Schutzverband, sondern muss die Rechtsvertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt auf Kosten- risikos des Arztes/der Rechts- schutzversicherung vorgenom- men werden. Schutzverband gegen unlauterenWettbewerb Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien F +43-1-5057893 E office@schutzverband.at W www.schutzverband.at ARZT IM LÄNDLE 04-2020 | 13

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