AIL April 2020

AUS DER KAMMER Arztpraxis in Dornbirn Arztpraxis im Zentrum von Dornbirn zu vermieten. Kontakt: 0664 / 888 693 74 KLEINANZEIGE Vertretung gesucht Gut eingeführte Internistische Facharztpraxis in Dornbirn sucht Internisten / Internistin zur Mitarbeit im Team für 20 bis 40 Std./Woche. Übernahmeperspektiven sind vorhanden. Bewerbungen bitte an: a.lingg@vol.at Praxisräumlichkeiten Vermiete großen (26 m 2 ), sonnigen Raum in moderner internistischer Facharztpraxis im Zentrum von Dornbirn, mit ärztlicher Infrastruktur wie Anmeldung, Assistentin, Warteraum, Computer / Telefon an Facharzt/-ärztin für Psychiatrie / Neurologie, Alternativmediziner/in oder andere(n) Wahlarzt/-ärztin. Anfragen an: a.lingg@vol.at Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (10-20 Wochenstunden) gesucht Wir sind eine junge und motivierte Ordinations­ gemeinschaft in Bregenz in modernen Räumlichkeiten und suchen zur Unterstützung eine engagierte Kollegin/ einen engagierten Kollegen mit Jus practicandi. Wir bieten spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem freundlichen und kollegialen Team. Zusätzlich Bezahlung über KV sowie Fortbildungsmöglichkeiten und sechs Wochen Urlaubsanspruch. Bei Interesse kontaktiere uns: Dr. Hannes Künz (hannes@dr-kuenz.at ) oder Dr. Matthias König (ordination@doktorkoenig.at ) Sitzungstermine 1. Halbjahr 2020 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 14. Mai 2020, 19.00 Uhr Donnerstag, 9. Juli 2020, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 15. Juni 2020, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Donnerstag, 28. Mai 2020, 19.30 Uhr Donnerstag, 2. Juli 2020, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 29. Juni 2020, 19.30 Uhr Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! 12 | ARZT IM LÄNDLE 04-2020

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