AIL März 2020

Wohlfahrtsfonds Warum gibt es den Wohlfahrtsfonds? Die Geschichte der Wohlfahrtseinrichtungen der Ärzteschaft und des Solidaritätsgedanken im ärztlichen Berufsstand reicht weit zurück. Die erstenWohlfahrtseinrichtungen für die Ärzteschaft wurden eingerichtet, noch bevor es staatliche Pensionseinrichtungen gab. Der Gedanke der kollegialen Hilfsverpflichtung wurde mit der Einrichtung der Pensions- und Invalidenkasse des österreichischen Ärzteverbandes bereits im Jahr 1882 verwirklicht. Dieser Gedanke der beruflichen und kollegialen Solidarität ging nach dem zweiten Weltkrieg sogar so weit, dass die berufstätigen Ärzte mit Ihren Beiträgen den pensio- nierten oder kriegsinvaliden Ärz- ten die Wohlfahrtsfondspensionen bezahlt haben (gänzlich unabhän- gig davon, ob diese Ärzte selbst Bei- träge zum Wohlfahrtsfonds ent- richtet haben bzw kriegsbedingt überhaupt entrichten konnten). Der Solidaritätsgedanke war auch von der Überlegung getragen, dass die beitragsentrichtenden Ärzte in ihrem Pensionsfall aus den Beiträ- gen der nunmehr berufstätigen Ärzte eine Pension erhalten. Dieses sogenannte Umlageverfahren stellt auch heute noch einen wesentli- chen Bestandteil unseres Wohl- fahrtsfonds dar – ein Teil der aus- bezahlten Leistungen wird durch die Beiträge der berufstätigen Ärzte finanziert. Die Wohlfahrtsfonds haben sich im Laufe der Zeit weiterentwi- ckelt und stellen einen wichtigen Bestandteil des Systems der sozia- len Sicherheit für die Ärzte dar. Da- bei ist auch zu erwähnen, dass frei- beruflich tätige Ärzte lange Zeit nur imWohlfahrtsfonds pflichtver- sichert waren und die Wohlfahrts- fonds für diese Kolleginnen und Kollegen die einzige Pensionsversi- cherung waren. Auch heute noch gibt es Ärzte oder Witwen, die aus- schließlich eine Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds bezie- hen. Dieses Kernelement der beruf- lichen Solidarität und der kollegia- len Hilfsverpflichtung ist weiterhin im Wohlfahrtsfonds vorliegend und dient der Wohlfahrtsfonds der Absicherung des Arztes in wirt- schaftlicher und sozialer Hinsicht und trifft Vorsorge in den Fällen der Krankheit, des Alters, der Inva- lidität und des Todes. Entwicklung der ärztlichen Wohlfahrtseinrichtung M ENTORING -P ROJEKT Ä RZTEKAMMER V ORARLBERG Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at ARZT IM LÄNDLE 03-2020 | 7

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