AIL März 2020

AUS DER KAMMER ... aus der Kurie Angestellte Ärzte VON VP KURIENOBMANN MR DR . HERMANN BLASSNIG U nter diesem Titel hat auf Druck der Länder erwar- tungsgemäß auch die neue Bundesregierung eine Gesetzesän- derung zu Ungunsten des Arbeit- nehmerschutzes im spitalsärztli- chen Bereich auf die Agenda genommen (KA-AZG, opt-out). Die Vorgeschichte ist hinläng- lich bekannt. Es handelt sich nicht, wie un- längst via VN-Gastbeitrag kolpor- tiert, um ein „gewerkschaftliches Njet“ zur Ermöglichung der not- wendigen Arbeitszeitverlängerung für Spitalsärzte, sondern um die ur- eigene Pflicht einer Kurie der Ange- stellten ÄrztInnen, sich unter ande- rem für angemessene Arbeitszeiten einzusetzen. Durchschnittliche Wochenar- beitszeiten von 55 (geschweige denn 60 und mehr) Stunden waren und sind nicht angemessen. Daran ändert auch keine Ar- beitsmarktsituation etwas. Die de- mografischen Entwicklungen (z.B. baby boomer, gender) und deren Konsequenzen sind seit langem be- kannt. Seit vielen Jahren weisen wir stets darauf hin. Selbiges gilt für die merkantilen Besonderheiten, wel- che die geografische Lage des Lan- des mit sich bringt. Zur Aufrechterhaltung der ad- äquaten spitalsärztlichen Versorgung bedarf es zeitgerecht umfangrei- cher, selbstredend auch kostspieli- ger organisatorischer Maßnahmen. Die Aufweichung (z.B. opt-out – Verlängerung) des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes gehört mit Sicherheit nicht dazu. Wer glaubt, dass damit die vorhersehbaren Her- ausforderungen zu bewältigen wä- ren, befindet sich buchstäblich auf dem falschen Dampfer. Das Gesetz gibt bei entspre- chendem Engagement aller Betei- ligten zumeist alles her, was es für Patientenversorgung und Ausbildung der jungen KollegInnen braucht. Wenn nicht, so ist dies durchwegs strukturellen Problemen geschuldet. Bekanntlich wird in einzelnen Wochen gesetzeskonform bis zu 70 Stunden gearbeitet. Im Jahres- durchschnitt aber sind 48 Wochen- stunden mehr als genug. Mehr Fle- xibilität kann nicht (mehr) erwartet werden. Es handelt sich um eine der zen- tralen gesellschaftspolitischen Fra- gen, wieviel an finanziellen Mitteln die öffentlichen Hände für adäqua- te Rahmenbedingungen bereitzu- stellen gedenken. Darin, dass jedem zu jeder Zeit und am liebsten an jedem Ort die bestmögliche ärztliche Versorgung zukommen soll, sind sich in einem der reichsten Länder der Welt offizi- ell sowieso alle einig. VP Kurienobmann MR Dr. Hermann Blaßnig Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der spitalsärztlichen Versorgung Lehrpraxisleiterseminar 08. Mai 2020, 14:00 bis 17:30 Uhr Ärztekammer für Vorarlberg, Raum D.06 Schulgasse 17, 6850 Dornbirn 4 DFP-Punkte Anmeldung unter aek@aekvbg.at Referenten: Dr. Herbert Bachler - Arzt für Allgemeinmedizin, Psychotherapeut, Präsident der TGAM Dr. Thomas Jungblut - Arzt für Allgemeinmedizin, Vizepräsident der ÖGAM, Präsident der VGAM Sitzungstermine 1. Halbjahr 2020 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 19. März 2020, 19.00 Uhr Donnerstag, 14. Mai 2020, 19.00 Uhr Donnerstag, 9. Juli 2020, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 15. Juni 2020, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Donnerstag, 26. März 2020, 19.30 Uhr Donnerstag, 28. Mai 2020, 19.30 Uhr Donnerstag, 2. Juli 2020, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 29. Juni 2020, 19.30 Uhr 6 | ARZT IM LÄNDLE 03-2020

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