AIL März 2020
ARZT IN DER PRAX I S Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1.1.2020: Gemeindearztverträge, Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg haben in den Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen vereinbart, die Entschädi- gungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis 1.1.1995) anzupassen. Für das Jahr 2020 ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen: 1) Gemeindeärzte Die Indexerhöhung im Jahre 2019 betrug durchschnittlich 1,49 %. Zu den nachstehenden Beträgen muss noch der Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5 % dazugerechnet werden. Laut Mustergemeindearztvertrag a) nach lit. a bis d a) Beratung der Gemeinde in Gemeindesanitätsangelegenheiten und des Umweltschutzes; b) Erstattung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse und des Umweltschutzes; c) Beratung gemeindlicher Einrichtungen, die im Gesundheitswesen tätig sind; d) Medizinische Gutachten im verwaltungsbehördlichen Verfahren - Kilometergeld für Fahrten im Flachland € 1,26 für Fahrten im Gebirge € 1,83 für je 10 Gehminuten Fußweg € 4,58 - Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit), pro angefangene Stunde € 137,37 - Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit, pro angefangene Stunde € 137,37 b) nach lit. e - einfache Untersuchung € 68,68 - Eignung für Atemschutzgeräte € 179,80 - psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz € 148,00 c) nach lit. f - pro Bett monatlich (wenn es im Monat mindestens 2 Wochen belegt ist) € 5,72 d) nach lit. g - ein monatliche Pauschale in Höhe von € 400,66 e) nach lit. h - Kilometergeld wie nach lit. a - an Wochentagen € 148,82 - an Samstagen, Sonn- und Feiertagen € 166,68 - Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr) € 40,07 2) Atemschutzuntersuchung Für die Atemschutzuntersuchung wird ab 1.1.2020 ein Betrag von € 179,80 zuzüglich eines Vorsteuerausgleiches in der Höhe von 4,5 % bezahlt. 3) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen soll der Tarif wie für die Totenbeschau (das sind für das Jahr 2020 € 148,82) zur Anwendung kommen. 24 | ARZT IM LÄNDLE 03-2020
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