AIL März 2020

Mitteilung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit: W ichtige Information des Bun- desamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den notwen- digen Lichtschutz zur Reduktion des Risikos schwerwiegender uner- wünschter Wirkungen bei Frühgebo- renen bei der Anwendung von Arznei- mitteln zur parenteralen Ernährung, die Aminosäuren und/oder Fettemul- sionen enthalten und zur Anwendung bei Neugeborenen und Kindern unter 2 Jahren bestimmt sind Zulassungsinhaber: Baxter Healhcare; B. Braun Austria GmbH; Fresenius Kabi Anwendungsgebiete Parenterale Ernährung bei Früh- und Neugeborenen, wenn eine orale oder enterale Ernährung nicht möglich, un- zureichend oder kontraindiziert ist. Zusammenfassung • Für Neugeborene und Kinder unter 2 Jahren zugelassene Arzneimittel zur parenteralen Ernährung (PE), die Aminosäuren und/oder Fettemulsio- nen enthalten, sollen während der Verabreichung vor Licht geschützt werden (Behältnisse und Infusionsbe- stecke). • Dem Licht ausgesetzte Arzneimittel zur parenteralen Ernährung (PE), die Aminosäuren und/oder Fettemulsio- nen enthalten, insbesondere, wenn der PE Vitamine und/oder Spurenelemen- te zugesetzt werden, können aufgrund der Bildung von Peroxiden und ande- rer Abbauprodukte bei Frühgeborenen zu schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen führen. • Frühgeborene haben ein hohes Risiko für oxidativen Stress aufgrund vielfäl- tiger Risikofaktoren. Dazu zählen un- ter anderem ein noch nicht voll entwi- ckeltes Immunsystem, Entzündungs- reaktionen mit reduzierter antioxidati- ver Abwehr, Sauerstofftherapie und Phototherapie. 10% auf das gesamte Online-Sortiment* Schauen Sie noch heute auf www.scherer-med.at , registrieren Sie sich und profitieren Sie von unserem einmaligen Eröffnungsangebot! Scherer – Ihr Partner bei Ärztebedarf, Physiotherapie und Rehabilitation Ärztebedarf Scherer goes online! Wir eröffnen unseren Webshop – und schenken Ihnen auf Ihre erste Online-Bestellung Ärztebedarf Scherer – Bruggerstraße 34 – 6973 Höchst – Tel. +43 5578 74 750 – Fax +43 5578 74 750-278 – office@scherer.at * wird einmalig pro Person/Praxis gewährt, gültig auf die jeweils erste Online-Bestellung in den Monaten März und April 2020. ARZT IM LÄNDLE 03-2020 | 23

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