AIL Jänner/Februar 2020

die von Finanzreferent dr. Ulrich Amann im detail vorgetragenen und erläuterten Voranschläge der Kammerverwaltung, des Wohlfahrtsfonds und der Kassenärzt- lichen Verrechnungsstelle wurden von der (erweiterten) Kammervollversamm- lung einstimmig beschlossen. ... aus der Kammervollversammlung Die Berichte der Funktionäre, die Voranschläge für das Haushaltsjahr 2020, die Beschlussfassung über die Änderung der Umlagenordnung sowie Änderungen bei der Satzung und der Beitrags- ordnung des Wohlfahrtsfonds standen imMittelpunkt der ordentlichen und erweiterten Kammervollversammlung am 9. Dezember 2019. V oranschlag für das Haus- haltsjahr 2020 der Kam- merverwaltung und der Kassenärztlichen Verrechnungs- stelle Finanzreferent Dr. Ulrich Amann legte die Voranschläge 2020 der Kammerverwaltung und der Kas­ senärztlichen Verrechnungsstelle vor. Das Budgetvolumen für die Kammerverwaltung wurde für das kommende Jahr mit € 3.970.000,– veranschlagt. Gegenüber dem Vor­ jahr bedeutet das eine Erhöhung um € 500.000,– Die kassenärztliche Verrech­ nungsstelle wird als Gewerbebe­ trieb geführt. Für das Jahr 2020 wird ein geringer Abgang erwartet. Die Kammervollversammlung beschloss eine Änderung der Um- lagenordnung und genehmigt auch einstimmig die ab 1. Jänner 2020 geltenden neuen Umlagensätze (Nä- heres hierzu auf den Seiten 10+11). Erweiterte Kammervollver- sammlung –Wohlfahrtsfonds Finanzreferent Dr. Ulrich Amann präsentierte und erläuterte in der erweiterten Vollversamm­ lung den Voranschlag 2020 des Wohlfahrtsfonds. Die erwarteten Einnahmen aus dem Wohlfahrts­ fonds liegen demnach für 2020 bei € 33.340.000,–. Die Aufwen­ dungen für Pensionsleistungen (Alter, Invaliditäts Kinder, Wit­ wen und Waisenunterstützung) an die Ärzte werden mit insgesamt € 16.560.000,– veranschlagt. Die Gesamtausgaben werden in der Höhe von € 33.340.000,– erwartet. Änderung der Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds Nach Erläuterung Dr. Heinzle be­ schloss die erweiterte Kammervoll­ versammlung einstimmig Ände rungen in der Satzung des Wohl­ fahrtsfonds inklusive der neuen Leistungs und Beitragssätze. Diese beschlossenen Änderungen können von unserer Homepage (www.arzt­ invorarlberg.at ) unter „Organisati­ on/Rechtliche Grundlagen“ herun­ tergeladen werden. Auf den Seiten 14+15 finden Sie auch die Beitrags und Leistungs­ sätze für das Jahr 2020 im Detail. Wichtig Umlagenordnung ab 1.1.2020 Die Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sitzung am 9.12.2019 die Umlagenordnung samt Umlagensätze für das Jahr 2020 beschlossen. Die Umlagenordnung kann von der Homepage www.arztinvorarlberg.at unter „Organisation/Rechtliche Grundlagen“ heruntergeladen werden. Auf der Seite 10+11 finden Sie auch die Umlagensätze für das Jahr 2020. Satzung und Beitragsordnung sowie Anlagen A, B und C des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg Die Erweiterte Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sit­ zung am 9.12.2018 eine Änderung der Satzung (7. Satzungsänderung, Anlage A und C) des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg beschlossen. Die Satzung und Beitragsordnung können von der Homepage www.arzt- invorarlberg.at unter „Organisation/Rechtliche Grundlagen“ heruntergeladen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten 1215. aus DeR KaMMeR M ENTORING -P ROJEKT Ä RZTEKAMMER V ORARLBERG Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at 8 | Arzt im LändLe 01/02-2020

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