AIL Jänner/Februar 2020

Empfohlener Privatpunktewert und Privatröntgenunkosten Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Vorarlberg hat folgende Empfehlungen beschlossen: Privatpunktewert 3,40 e ab 1. Jänner 2020 Privatröntgenunkosten 3fache Röntgenunkosten gemäß der ÖGK Honorarordnung Den Ärztinnen und Ärzten bleibt es jedoch freigestellt, den Punktewert zwischen technischen Leistungen und Ordi­ nationsleistungen bzw. Visiten differenziert zum Ansatz zu bringen. Der Punktewert soll in diesem Sinne als oberer Richtwert betrachtet werden. AUVAsicher Honorarerhöhung für 2020 § 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVAsicher Vertragspartner ab 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem „Tariflohnindex 1986 für freie Berufe“ mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Das auf diese Weise berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Somit ergibt sich nach der Indexanpassung für 2020 ein Stundensatz von e 153,24. Dies bedeutet eine Erhöhung um e 5,18 (+ 3,5%). aRZT IN DeR PRax I s Konzett, Bayer Personalberatung Wir sind spezialisiert auf Mitarbeitersuche und -schulung für Ärzte in Vorarlberg. Bei uns melden sich laufend ArztassistentInnen die sich beruflich verändern möchten und neue Aufgaben suchen. Deshalb können wir rasch und zuverlässig Lösungen anbieten. office@konzett-bayer.at · www.konzett-bayer.at · T +43 5577 24400 Der Pool für ArztassistentInnen Kollektivvertrag für nichtärztliche Angestellte Aus dem Kollektivvertrag für nichtärztliche Angestellte bei niedergelassenen Ärzten ergeben sich zusammen- gefasst folgende Änderungen imVergleich zum Kollektiv- vertrag 2019. Der (neue) Kollektivvertrag ist mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten. • Die Kollektivvertragslöhne werden um 2,7% erhöht. Die Infektionszulage und Strahlenschutzzulage werden um Euro 2,00 erhöht. • Analog zur Valorisierung in der ÖGK-Honorarordnung hat die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte einer Erhöhung der ISTGehälter um 2% zugestimmt. • Im Punkt III wurde Absatz 5 (Karfreitagsregelung) aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits­ ruhegesetzes ersatzlos gestrichen • in Punkt VIII/3 wurde das Wort „Werktage“ mit dem Wort „Arbeitstage“ ersetzt Alle niedergelassenen Ärzte wurden bereits im Novem­ ber mit in einem entsprechenden Rundschreiben darüber informiert. Der (neue) Kollektivvertrag für nichtärztliche Ange­ stellte bei niedergelassenen Ärzten ist auf der Homepage der Ärztekammer für Vorarlberg unter https://www.arztin­ vorarlberg.at/aek/dist/content286.html abrufbar. Für ergänzende Fragen, steht Ihnen unser Mitarbeiter, Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at ) gerne zur Verfügung. Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at 32 | Arzt im LändLe 01/02-2020

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