AIL Jänner/Februar 2020

ar ZT I m L an DL e Tarifempfehlung für Notäztinnen und -ärzte D ie Österreichische Ärztekammer hat die Tarifempfehlun- gen für freiberufliches ärztliches Tätigwerden als Notarzt im organisierten Rettungsdienst valorisiert, gültig ab 1.1.2020: 1) Ambulanzdienste bei Groß- oder Sport-Veranstaltungen Stunde Pro 1., 2., 3. etc. Stunde / € Pauschalsumme / € 2) Begleitung von Auslands- und lntensivtransporten: Schema wie oben. Zeit von Abfahrt bis Rückkehr + 30 Minuten für Dokumentation 4) Die Beträge unterliegen seit 2011 einer jährlichen Valorisierung von 2%. 5) Reisekosten, Verpflegung und Nächtigung sind vomVeranstalter zu übernehmen. Eine Übersicht der neuen Tarife, gültig ab dem 1. Jänner 2020, finden Sie auch auf www.arztinvorarlberg.at (Arzt und Beruf / Niedergelassene Ärzte / Privatärztliche Honorare und Tarife) 1. 182,80 182,80 2. 121,90 304,70 3. 85,30 390,00 4. 85,30 475,30 5. 85,30 560,60 6. 85,30 645,90 7. 60,90 706,80 8. 60,90 767,70 9. 60,90 828,60 10. 60,90 889,50 11. 60,90 950,40 12. 60,90 1.011,30 13. 48,70 1.060,00 14. 48,70 1.108,70 15. 48,70 1.157,40 16. 48,70 1.206,10 17. 48,70 1.254,80 18. 48,70 1.303,50 19. 36,60 1.340,10 20. 36,60 1.376,70 21. 36,60 1.413,30 22. 36,60 1.449,90 23. 36,60 1.486,50 24. 36,60 1.523,10 Tarifempfehlung für freiberufliches ärztliches Tätigwerden als Notarzt gemäß § 40 Ärztegesetz 1998 im organisierten Rettungsdienst (insbes. NEF, NAW, NAH) Tarif gültig ab 1.1.2020 Montag-Freitag (6-22 Uhr) .............................. € 108/Std. Nacht Zuschlag 50% (22-6 Uhr) . .................... € 161/Std. Samstag (6-22 Uhr) .......................................... € 129/Std. Nacht Zuschlag 50 % (22-6 Uhr) ..................... € 193/Std. Sonntag, Feiertag (6-22 Uhr) ........................... € 151/Std. Nacht Zuschlag 50% (22-6 Uhr) . .................... € 224/Std. Zur Wertbeständigkeit werden die angeführten Tarife ab 2017 jährlich zum 1. Jänner nach dem Verbraucherpreis­ index (VPI) mit dem Stichtag 1. Juli des Vorjahres zu 1. Juli des Vorvorjahres valorisiert. Die so berechneten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner Der Vorstand der ÖÄK hat die arbeitsmedizinischen Empfehlungstarife für 2020 beschlossen. Gegenüber 2019 erfolgte ein Erhöhung um 2,0 %. Gültig ab 1. Jänner 2020: Einsatzzeit Betrag pro Stunde in e Stunden / Jahr 1-80 179,40 81-180 148,55 >180 121,89 Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2019 geltenden Honorare um 2,0 % erhöht. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren. Rezeptgebühr sowie Mindestbetrag für die Kostenbeteiligung für Heilbehelfe und Hilfsmittel im Jahr 2020 Die Rezeptgebühr für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird im Jahr 2020 e 6,30 betragen. Der Mindestbetrag für den Kostenanteil der Versicher­ ten bzw. des Versicherten bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln wird im Jahr 2020 e 35,80 betragen (20 % der täglichen Höchstbeitragsgrundlage). Arzt im Ländle 01/02-2020 | 31

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