AIL Jänner/Februar 2020

Arzt im Ländle 01/02-2020 | 27 an Werktagen an Sonn- und Feiertagen ab Vorlage des Facharztdekrets € 159,31 € 318,80 10 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 184,97 € 344,46 15 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 210,63 € 370,13 20 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 236,29 € 395,78 25 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 261,96 € 421,45 30 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 287,62 € 447,11 Erläuterungen zu den Spitalsärztegehältern 1 Wird laut KHBG 14mal jährlich ausbezahlt. 2 Wird laut KHBG 14mal jährlich ausbezahlt. 3 Aufgrund der um 24 Monate kürzeren Ausbildungsdauer zum Arzt für Allgemeinmedizin gegenüber der Facharztausbildung, verlängert sich auch die Wartefrist zur Gewährung der höheren Nachtdienstzulage um diesen Zeitraum. an Werktagen an Sonn- und Feiertagen Zwei Jahre nach Abschluss € 344,76 € 457,22 12 Jahre nach Anerkennung als Arzt für für Allgemeinmedizin € 400,19 € 512,67 17 Jahre nach Anerkennung als Arzt für für Allgemeinmedizin € 455,64 € 568,10 22 Jahre nach Anerkennung als Arzt für für Allgemeinmedizin € 511,07 € 623,53 27 Jahre nach Anerkennung als Arzt für für Allgemeinmedizin € 566,50 € 678,97 32 Jahre nach nerkennung als Arzt für für Allgemeinmedizin € 621,94 € 734,40 Bereitschaftsdienstzulage Die Bereitschaftsdienstzulage gebührt ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Facharztdekretes. Sie erhöht sich für alle Fachärzte ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anerkennung der Berufsqualifikation (Nachweis: Facharzt­ diplom oder Bestätigung der Ärztekammer) als Facharzt wie folgt: an Werktagen an Sonn- und Feiertagen ab Vorlage des Facharztdekrets € 172,07 € 344,34 10 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 199,79 € 372,06 15 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 227,51 € 399,80 20 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 252,22 € 427,49 25 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 282,94 € 455,22 30 Jahre nach Anerkennung als Facharzt € 310,67 € 482,94 WICHTIG: Die Bereitschaftsdienstzulage gebührt beim Dienstmodell „Ruf- bereitschaft“ für jeden geleisteten Rufbereitschaftsdienst mit oder ohne nachgewiesenen Einsatz. Mit dieser Zulage ist die während aller Dienst- einsätze geleistete Arbeitszeit sowie der damit verbundene Aufwand (Fahrtkosten) abgegolten (eine Anrechnung von Stunden auf die Sollar- beitszeit im Rahmen des Dienstmodells „Rufbereitschaft“ bleibt hiervon unberührt). Zulage für arbeitsintensive Dienste Fachärzte, die arbeitsintensive Dienste verrichten, erhalten nachstehen- de Vergütung, wenn der arbeitsintensive Dienst in der Nacht (das ist ein Arbeitsbereitschaftsdienst im Krankenhaus in der Zeit zwischen 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) stattfindet. arbeitsintensiver Dienst I 54,74 Euro arbeitsintensiver Dienst II 109,45 Euro Sonn- und Feiertagszulage Für jeden Sonn- und Feiertagsdienst, der im Rahmen eines Dienstplanes geleistet wird, gebührt dem Spitalsarzt eine Sonn- und Feiertagszulage. Diese Zulage beträgt für jede volle Dienststunde 5,39 Euro Familien- / Kinderzulage Die Familienzulage und die Kinderzulage sind ein Bestandteil des Monatsbezuges. Sie werden 14mal jährlich ausbezahlt. Bei einer Teil­ zeitbeschäftigung erfolgt die Auszahlung aliquot dem Ausmaß der Be- schäftigung. Familienzulage Spitalsärzte, die seit dem 14. Dezember 2010 in den Landes- oder Gemein- dedienst eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf eine Familienzulage. Noch bestehende Ansprüche basieren auf landes- bzw. gemeinderechtli- chen Übergangsbestimmungen. Ab dem 1. Jänner 2020 beträgt die Famili- enzulage für den noch anspruchsberechtigten Personenkreis 70,43 Euro. Kinderzulage für Landesbedienstete Anspruch auf eine Kinderzulage haben die Landesbediensteten nach dem alten und neuen Gehaltssystem. Die Kinderzulage besteht aus ei- nem Sockelbetrag und erhöht sich um jedes Kind. Sockelbetrag 70,43 Euro Kinderzulage für das 1. Kind 80,28 Euro Kinderzulage für das 2. Kind 81,15 Euro Kinderzulage für das 3. Kind 85,72 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Kind 88,80 Euro Kinderzulage für Gemeindebedienstete Bei Spitalsärzten, die nicht in das neue Gehaltssystem optiert sind, be- stimmt sich die Kinderzulage analog zu den angeführten Regeln für Lan- desbedienstete. Spitalsärzten, die nach dem GAG 2005 entlohnt werden, gebührt nach- stehende Kinderzulage: Kinderzulage für das 1. Kind 80,28 Euro Kinderzulage für das 2. Kind 81,15 Euro Kinderzulage für das 3. Kind 85,72 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Kind 88,80 Euro Nach über einem Jahr Bauzeit ist das Gebäude der Ärztekammer für Vorarlberg fertig renoviert. Erkunden Sie die neuen Büroräumlichkeiten und kommen mit unseren Funktionären und Mitarbeitern ins Gespräch. am Freitag, 07. Februar 2020, von 16:00 bis 20:00 Uhr , in der Schulgasse 17, 6850 Dornbirn. Tag der offenen Tür

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