AIL Jänner/Februar 2020

Arzt im LändLe 01/02-2020 | 25 Gehaltssystem ALT Nach dem alten Gehaltssystem erhalten die Spitalsärzte als Dienstbezüge Monatsbezüge, Sonderzahlungen sowie allfällige Nebenbezüge. Nach diesem Gehaltssystem werden alle Spitalsärzte entlohnt, die nicht in das neue Gehaltssystem optiert sind. Monatsbezüge Die Monatsbezüge setzen sich imWesentlichen aus dem Gehalt zusammen. Sie werden 14mal jährlich ausbezahlt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Auszahlung aliquot dem Ausmaß der Beschäftigung. Der Gehalt eines Spitalsarztes wird durch die Verwendungsgruppe und Dienstpostengruppe, in die er eingereiht ist, sowie durch das Lebensalter und die Dienstzeit bestimmt. Davon abweichend bestimmt sich der Gehalt für Ärzte in Ausbildung nach dem Gehaltsschema für Ausbildungsärzte: Die allgemeine Verwendungszulage gebührt in voller Höhe, wenn kein Anspruch auf SEGZulagen (Gefahrenzulage) besteht. Exis­ tiert ein Anspruch auf eine Gefahrenzulage, verringert sich die Höhe der allgemeinen Verwendungszulage um sechs Siebtel der Gefahrenzulage. Anzumerken ist, dass die Gefahrenzulage ein Ne­ benbezug ist und bei der Sonderzahlung, der Abfertigung und bei der Berechnung der Überstundenpauschale nicht berücksichtigt wird. SEGZulagen sind dafür steuerfrei. Der verbleibende Anteil der allgemeinen Verwendungszulage ist sonderzahlungsfähig so­ wie abfertigungsrelevant und wird bei der Berechnung der Über- stundenpauschale berücksichtigt. Nebenbezüge („pauschalierte Zulagen“) Zusätzlich zum Gehalt können gemäß der Zulagenordnung im neuen Gehaltssystem „pauschalierte Zulagen“ gebühren. Bei die­ sen „pauschalierten Zulagen“ handelt es sich um pauschalierte Ne­ benbezüge im Sinne der Nebenbezügeverordnung, die nicht son­ derzahlungsfähig sind. Sie werden 12mal jährlich ausbezahlt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Auszahlung aliquot dem Ausmaß der Beschäftigung. Die pauschalierten Zulagen betragen laut Zulagenordnung für Spi­ talsärzte im Jahr 2020: 1. Gefahrenzulage Die Gefahrenzulage beträgt Euro 267,87. Anzumerken ist, dass die pauschalierte Gefahrenzulage laut Zulagenordnung auf Durch­ schnittsberechnungen basiert, in denen auch die Zeiten des Erho­ lungsurlaubes und sonstige Abwesenheiten vom Dienst berück­ sichtigt sind. 2. Überstundenvergütung Die Überstundenvergütung gebührt gemäß Überstundenvereinba- rung (Anlage zur Betriebsvereinbarung nach dem Krankenanstal­ ten-Arbeitszeitgesetz). Die Überstundenpauschale (20 % des Ge- haltes für 24 Stunden gemäß Überstundenvereinbarung) wird mo- natlich mit dem Gehalt ausbezahlt. Zudem gebührt einem Spitalsarzt, der drei Jahre in der höchsten Gehaltsstufe seiner Dienstpostengruppe verbracht hat, eine Dienstalterszulage in der Höhe des durchschnittlichen Vorrü­ ckungsbetrages seiner Dienstpostengruppe. Die Dienstalterszulage beträgt das Zweifache des durchschnittlichen Vorrückungsbetra­ ges, wenn der Spitalsarzt sechs Jahre, das Dreifache, wenn er neun Jahre und das Vierfache des durchschnittlichen Vorrückungsbetra­ ges, wenn er zwölf Jahre in der höchsten Gehaltsstufe seiner Dienstpostengruppe verbracht hat. Jahr 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 8. Jahr 10. Jahr 12. Jahr 14. Jahr EURO i sti t si r lt f r r t i s il ltss f r s il s r t : Tabelle 2: Gehaltsschema für Ausbildungsärzte 2016 in EURO Tabelle 3: Gehalt gemäß LBedG 1988 und GBedG 1988 in EURO (Werte 2016) DPG GST 4 GST 5 GST 6 GST 7 GST 8 GST 9 GST 10 GST 11 GST 12 GST 13 DPG GST 14 GST 15 GST 16 GST 17 GST 18 GST 19 GST 20 GST 21 GST 22 GST 23 Jahr 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 8. Jahr 10. Jahr 12. Jahr 14. Jahr EURO Davon abweichend bestimmt sich der Gehalt für Ärzte in Ausbildung nach dem Gehaltsschema für Ausbildungsärzte: Tabelle 2: Gehaltsschema für Ausbildungsärzte 2016 in EURO Tabelle 3: Gehalt gemäß LBedG 1988 und GBedG 1988 in EURO (Werte 2016) DPG GST 4 GST 5 GST 6 GST 7 GST 8 GST 9 GST 10 GST 11 GST 12 GST 13 DPG GST 14 GST 15 GST 16 GST 17 GST 18 GST 19 GST 20 GST 21 GST 22 GST 23 3.688,06 3.873,26 4.104,74 4.336,22 4.567,70 4.799,19 4.850,11 4.983,20 5.115,16 5.247,10 a/1 2.908,52 3.032,84 3.157,85 3.282,13 3.414,47 3.487,66 3.603,22 3.719,30 3.893,81 4.010,01 a/2 3.057,94 3.197,28 3.336,72 3.476,23 3.623,79 3.712,41 3.842,52 3.972,67 4.162,35 4.277,83 a/1 4.125,25 4.240,59 4.356,16 4.471,90 4.587,18 4.741,91 4.905,54 5.068,92 5.232,12 5.395,39 a/2 4.393,69 4.508,74 4.624,60 4.739,96 4.855,58 5.010,57 5.174,17 5.337,07 5.499,93 5.663,64 allgemeine Verwendungszulage: € 269,30 dpG = Verwendungs- und dienstpostengruppe / GSt = Gehaltsstufe 20 20

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