AIL Jänner/Februar 2020

Aufteilung Gesamtvermögen nach Assetklassen (Stand 30. Juni 2019) tung der Anlageklassen und ein tägliches Risikomanagement). Das aktuelle Wohlfahrtsfonds­ vermögen (Juni 2019) beträgt ca. EUR 326 Millionen. Über die Hälf­ te davon konnte durch Zinsgewin­ ne erwirtschaftet werden. Die durchschnittlichen Kapitalerträge der letzten 5 Jahre liegen bei rund EUR 9,2 Millionen jährlich. Die Anlagerichtlinien sehen vor, dass mindestens 50 % des Wohlfahrts­ fondsvermögens in verzinsliche Anlagen (z.B. Festgelder, Staats- und Unternehmensanleihen) zu investieren sind. Maximal 40 % des Vermögens dürfen in Beteiligungs­ anlagen (z.B. Aktien, direkte Un­ ternehmensbeteiligungen) und maximal 25 % in Immobilen ver­ anlagt werden. Factbox Dieser Artikel ist der erste Beitrag einer längeren Serie zum Thema Wohlfahrtsfonds. Die Ärztekammer für Vorarlberg informiert in den kommenden Ausgaben des Arzt im Ländle über die wichtigsten As- pekte, beantwortet häufig gestellte Fragen und liefert nützliche Tipps zum Thema Wohlfahrtsfonds. Entwicklung Wohlfahrtsfondsvermögen im Zeitverlauf Sitzungstermine 1. Halbjahr 2020 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 23. Jänner 2020, 19.00 Uhr Donnerstag, 19. März 2020, 19.00 Uhr Donnerstag, 14. Mai 2020, 19.00 Uhr Donnerstag, 9. Juli 2020, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 15. Juni 2020, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 3. Februar 2020, 19.30 Uhr Donnerstag, 26. März 2020, 19.30 Uhr Donnerstag, 28. Mai 2020, 19.30 Uhr Donnerstag, 2. Juli 2020, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 17. Februar 2020, 19.30 Uhr Montag, 29. Juni 2020, 19.30 Uhr Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Assetklasse Wert (EUR) Gewichtung 1. verzinsliche Anlagen 209.607.972 64,2% 1.1. Anleihen 193.673.213 1.2. liquide Mittel 15.934.759 2. Beiteiligungsanlagen 103.372.001 31,7% 2.2. Aktienfonds 93.133.701 2.3. eigene Beteiligungen 10.238.300 3. Immobilien 13.388.645 4,1% 3.1. Direktanlagen 5.692.203 3.2. Kollektivanlagen 7.696.442 4. Gesamtvermögen 326.368.618 100,0% 190.000.000 210.000.000 230.000.000 250.000.000 270.000.000 290.000.000 310.000.000 330.000.000 Jun 11 Jun 12 Jun 13 Jun 14 Jun 15 Jun 16 Jun 17 Jun 18 Jun 19 Entwicklung Wohlfahrtsfondsvermögen Arzt im Ländle 01/02-2020 | 17

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