AIL Jänner/Februar 2020

Arzt im LändLe 01/02-2020 | 15 iii. zusatzleistung für freipraktizierende ärzte a) die zusatzleistung errechnet sich aus dem Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung abzüglich des Grund- und ergänzungsleistungsbeitrages (inkl. allfälliger zuschläge nach § 3 Abs 7) und darf die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur zusatzleistung nicht überschreiten. b) der Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung, das sind Grund- und ergänzungsleistung (inkl. allfälliger zuschläge nach § 3 Abs 7) sowie die zusatzleistung, beträgt für das Jahr 2020 € 25.632,–. c) die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur zusatzleistung beträgt im Jahr 2020 € 168.384,–. Anmerkung: Ab einem eintrittsalter nach Vollendung des 45. Lebensjahres sind zuschläge zur Grund- und ergänzungsleistung gemäß der in § 3 Abs 7 der Beitragsordnung angeführten Aufstellung zu leisten. UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN iV. Bestattungsbeihilfe jährl. € 42,12 für alle Fondsmitglieder V. hinterbliebenenunterstützung (inkl. Ablebensversicherung) jährl. € 588,96 für alle Fondsmitglieder Vi. Krankenunterstützung für freipraktizierende ärzte und Wohnsitzärzte jährl. € 462,84 Vii. notstandsfonds jährl. € 53,52 für alle Fondsmitglieder KRANKENVERSICHERUNG a) pro Kind bis zum vollendeten 18. Lj. mtl. € 73,80 b) pro erwachsenem bei eintritt bis zum 35. Lj. mtl. € 180,40 c) pro erwachsenem bei eintritt ab Vollendung des 35. Lj. mtl. € 229,62 d) pro erwachsenem bei eintritt ab Vollendung des 50. Lj. mtl. € 327,99 e) pro erwachsenem bei eintritt ab Vollendung des 55. Lj. mtl. € 385,40 f) pro erwachsenem bei eintritt ab Vollendung des 60. Lj. mtl. € 508,38 g) pro erwachsenem nach pensionseintritt mit Vorversicherungszeiten im Ausmaß von 0 bis 10 Jahre mtl. € 508,38 11 bis 15 Jahre mtl. € 385,40 16 bis 20 Jahre mtl. € 327,99 ab 21 Jahre mtl. € 229,62 Krankenversicherung § 30a ab 1.1.2020 Anlage C der Satzung des Wohlfahrtsfonds der ärztekammer für Vorarlberg TEIL 1: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung; (AVB-1995/Fassung Juli 2012) TEIL 2: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; tarif VAeK20; erster Abschnitt – tarifbestimmungen TEIL 3: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; tarif VAeK20; zweiter Abschnitt – Leistungen Hinweis: Detaillierte Informationen zu den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Kammerhomepage unter www.arztinvorarlberg.at (Organisation/Rechtliche Grundlagen/Wohlfahrtsfonds/Satzung aktuell/Krankenversicherung- Wohlfahrtsfonds-Kundmachung)

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