AIL Jänner/Februar 2020

Arzt im LändLe 01/02-2020 | 11 Umlage gemäß § 4 Absatz 3 der Umlagenordnung Euro a) pr-Umlage für alle ärzte, die der Kurie der angestellten ärzte angehören 36,00 b) pr-Umlage für alle ärzte, die der Kurie der niedergelassenen ärzte angehören 36,00 Umlagen zur anteilsmäßigen Bestreitung der Kosten der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 2 Abs 1 lit d und Abs 2 der Umlagenordnung a) ÖäK-Umlage für alle ärzte, die der Kurie der angestellten ärzte angehören, ausgenommen turnusärzte 256,20 b) ÖäK-Umlage für alle ärzte, die der Kurie der niedergelassenen ärzte angehören 256,20 c) ÖäK-Umlage für ausschließlich als turnusärzte in die ärzteliste eingetragene ärzte 213,00 d) ÖäK-Bundesfachgruppenumlage für Fachärzte für radiologie: für Fachärzte mit Ordination, Gesellschafter von Gruppenpraxen und für Wohnsitzärzte 210,00 für ausschließlich angestellte Fachärzte 66,00 e) ÖäK-Bundessektionsumlage für turnusärzte 0,00 f) ÖäK-referatsumlage für alle hausapothekenführenden ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen 60,00 g) ÖäK-Umlage für den Bezug der Österreichischen ärztezeitung für alle ärzte 0,00 h) ÖäK-Umlage für den Fonds für Öffentlichkeitsarbeit für alle ärzte 15,00 i) ÖäK-Bundessektionsumlage für alle ordinationsführenden ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, sowie Wohnsitzärzte, die ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte ärzte sind 3,60 j) ÖäK-Bundessektionsumlage für alle ordinationsführenen Fachärzte (ausgenommen Fachärzte für radiologie) einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, sowie Wohnsitzärzte, die Fachärzte, nicht jedoch Fachärzte für radiologie, sind 6,12 k) ÖäK-Umlage für Qualitätsmanagement (Qm) und Qualitätssicherung (QS) für alle ärzte mit Ordination, sowie Gesellschafter von Gruppenpraxen 70,20 Mindestgesamtkammerumlage gemäß § 3 Abs 1 3. Satz der Umlagenordnung a) für angestellte ärzte und Wohnsitzärzte 213,00 b) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte ärzte sind 579,00 c) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Fachärzte sind, ausgenommen Fachärzte für radiologie 581,52 d) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Fachärzte für radiologie sind 785,40 ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein!

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