AIL Juli/August 2019
FoRTBI LdUnG 32 | ARzT IM LÄNDLE 07/08-2019 Ihr Fahrplan zum Fortbildungsnachweis am 1.9.2019 Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung: Österreichische Akademie der Ärzte GmbH Tel.: 01 512 63 83-33 E-Mail :support@meindfp.at www.arztakademie.at/fortbildungsnachweis WER? Welche Ärztinnen und Ärzte sind zum Nachweis verpflichtet? • Alle Ärztinnen und Ärzte, die bis inklusive 31. August 2016 mit einer Berechtigung als approbierte/r Ärztin/Arzt, Ärztin/Arzt für Allge- meinmedizin oder Fachärztin/Facharzt in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren • und am 1. September 2019 in die Ärzteliste eingetragen sind. WANN? Termin 1.9.2019 • DFP-Diplom:mindestens250DFP-Punkte , gesammelt in den vergangenen 5 Jahren, in folgender Zusammensetzung: WAS? Was zählt als Nachweis? • ein zum Stichtag gültiges DFP-Diplom oder • die Vorlage von Fortbildungsbestätigungen im Umfang von mindestens 150 DFP-Punkten, davon mindestens 120 medizinische DFP- Punkte und 50 DFP-Punkte aus Veranstaltun- gen/Qualitätszirkeln Gültig sind: • alle Einträge auf demmeindfp-Fortbildungskonto oder • Papierbestätigungen über DFP-Punkte (oder z. B. auch internationale CME-Punkte und von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorien A, B, C, D, F, G und H) Überschneidungen sind zulässig, z. B. kann eine Veranstaltung/Qualitätszirkel gleichzeitig auch mit medizinischen DFP-Punkten approbiert sein. WIE VIEL? Wie viele DFP-Punkte sind nachzuweisen? • mindestens 150 DFP-Punkte , davon min- destens 120 medizinische DFP-Punkte und 50 DFP-Punkte aus Veranstaltungen/ Qualitätszirkeln oder WIE? WIE wird die Erfüllung der Fortbildungs- verpflichtung überprüft? Die Österreichische Ärztekammer prüft zum Stichtag 1.9.2019 flächendeckend die ärztliche Fortbildungsverpflichtung. Verifiziert wird, welche Ärztinnen und Ärzte über • ein gültiges DFP-Diplom verfügen oder • mindestens 150 DFP-Punkte, davon mindes- tens 120 medizinische DFP-Punkte sowie min- destens 50 DFP-Punkte aus Veranstaltungen, auf ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht und durch Teilnahmebestätigungen nachgewiesen haben. Zeitraum: in den letzten 3 Jahren vor dem Stichtag, d. h. 1.9.2016 bis 31.8.2019 Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt: • Erinnerungsschreiben mit einer Meldefrist bis 30.11.2019 • Nichterfüllung: Meldung an den Disziplinar- anwalt der Österreichischen Ärztekammer 250 DFP-Punkte davon mindestens 200 medizinische DFP-Punkte davon mindestens 85 DFP-Punkte Veranstaltungen (inkl. QZ) Ziel: Erbringung des Fortbildungsnachweises 2019
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