AIL Juli/August 2019

D as West Nil-Virus gilt als Erre- ger von West Nil-Fieber, es kann durch heimische Stechmücken (Gel- sen) übertragen werden. Jährlich be- ginnt die Saison der Übertragung An- fang Juni und dauert bis Ende Oktober. Das natürliche Reservoir des West Nil- Virus sind über 300 Vogelarten. Men- schen und andere Säugetiere, vor allem Pferde, gelten als Fehlwirte. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Die Krankheit äußert sich meist unter dem Bild eines grippalen Infektes, typischerweise mit plötzlichem, hohem Fieber, Muskel- und Kopfschmer- zen oder anderen grippeähnlichen Symp- tomen sowie fallweise Magen-Darm- Beschwerden, Lymphknotenschwellungen und Hautflecken. Die Symptome zeigen sich meist binnen 3 und 14 Tagen nach dem Stich einer infizierten Mücke. In seltenen Fällen (weniger als 1 Prozent) kann es zur schwer verlaufenden West Nil- Meningitis oder -Enzephalitis kommen. Typische Anzeichen dafür sind Bewusst- seinstrübung, Koordinationsstörungen, Schluckbeschwerden, extreme Müdigkeit oder Schwindel kombiniert mit Verhal- tens- und Persönlichkeitsänderungen. Die- se schweren Verläufe können auch zu blei- benden Schäden und zum Tod führen. Ein höheres Alter (ab 50 Jahre) und das Be- stehen einer Immunsuppression sind we- sentliche Risikofaktoren für schwere Ver- läufe unter Beteiligung des zentralen Ner- vensystems. Seit 2009 wurden vom Zentrum für Viro- logie Wien insgesamt 27 humane Fälle in Österreich dokumentiert. Nach Einfüh- rung der Meldepflicht im Jahr 2015 wur- den im Schnitt sechs Fälle pro Jahr gemel- det, die autochthon erworbenen Infektio- nen wurden inWien, Niederösterreich und Burgenland lokalisiert. Insbesondere neurologische Fachabteilun- gen werden gebeten, das West Nil Fieber in die differentialdiagnostischen Überlegun- gen einzubeziehen und auf die bestehende Meldepflicht hingewiesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums oder auf ecdc.europa.eu. Information des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beginn der Hauptübertragungszeit West Nil-Fieber Arzt im Ländle – Juni 2019 Inserat über Verlag lt. Email / 10.05.2019 Pensionsversicherungsanstalt 1/4 Seite – 4c 95x125 mm AIL_2019-06 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Vorarlberg Telefon: 050303-39205 Zollgasse 6 Telefax: +43(0)50303-39290 6850 Dornbirn / Österreich Ausland: +43/50303-39205 www.pensionsversicherung.at pva-lsv@pensionsversicherung.at Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen für Innere Medizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechenbaren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.052,80 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Cirotzki Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht FachärztInnen fü Psychiatr e FachärztInnen für Innere Medizin ÄrztInnen für Allgemeinmedizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechen- baren Au bildungs- u d Vordienstzeiten mindestens € 5.303,60 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Bader Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung ARzT IM LÄNDLE 07/08-2019 | 25

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=