AIL April 2019
Aus DeR KAMMeR E in Urteil des Verwaltungs- gerichtshofes hat einiges an Unruhe gebracht. Ein stei- rischer Arzt, vertreten durch einen Vorarlberger Rechtsanwalt, erhob Revision gegen eine Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. Der Verwaltungsgerichtshof hält fest, dass – im Hinblick auf die diesbe- zügliche Formulierung im Gesamt- vertrag – der Vertragsarzt nur dann verpflichtet sei am gesamtvertrag- lich vorgesehenen Notdienst teilzu- nehmen, wenn ein solcher Dienst von der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte per Ver- ordnung eingerichtet worden ist. Nachdem in der Steiermark (Anm. im Übrigen auch in den meis- ten anderen Bundesländern) ein solcher Dienst bis dato nicht von der Kurienversammlung verordnet worden sei, sondern lediglich als gelebte Praxis bestanden habe, kön- ne derzeit keine konkrete Verpflich- tung des einzelnen Arztes abgeleitet werden. Im konkreten Fall ging es darum, dass in einem Dienstspren- gel mit 4 Ärzten absehbar ein Arzt aus dem Dienstrad ausfallen würde und die Steirische Krankenkasse eine Pflicht der verbliebenen 3 Ärz- te gesehen hat, diese Dienste mit zu übernehmen. Dieses Urteil wurde in einer Pha- se veröffentlicht, in der wir mit der VGKK grundsätzliche Einigung er- zielt haben, ein neues Dienstmodell der niedergelassenen Allgemeinme- diziner zu etablieren, das einen frei- willigen Nachtdienst an Werktagen und an Wochenenden/Feiertagen mit 3 Ärzten (von der Organisation her analog zu den Diensten, die für öffentlich-rechtliche Aufgaben ein- gerichtet wurden) vorsieht. Damit sollen künftig landesweit alle Näch- te abgedeckt werden, es würde dann nach einer Einigung auch mit dem Land der Kurienversammlung ob- liegen, einen Tagdienst an Wochen- enden und Feiertagen und die ent- sprechenden Sprengel zu verordnen. Leider konnte bis dato noch nicht mit dem Land darüber verhan- delt werden, wir warten gespannt auf die erste Verhandlungsrunde, die Ende März terminisiert ist. Für Markus Baldessari, der sich bereit erklärt hat, die FGAllgemein- medizin zu übernehmen, ein her- ausfordernder Einstieg. Bereits jetzt aber ein herzliches Dankeschön für sein Engagement, ich wünsche im Sinne der Vertretung der Interessen der Allgemeinmedizin ein gutes, konstruktives Zusammenarbeiten mit Gabi Gort, die ja als Kurienob- mannstellvertreterin die politische Vertretung der Allgemeinmediziner in der Kammer wahrnimmt. Ich freue mich auf eine aktive und kon- struktive Vertretung. ... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte VON VP KurIENOBMANN Mr Dr . BurKhArD WALLA Bereitschaftsdienst VP Kurienobmann MR Dr. burkhard Walla M ENTORING -P ROJEKT Ä RZTEKAMMER V ORARLBERG Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 info@webmed.at www.webmed.at „Inzwischen bin ich seit über 25 Jahren Kunde und schwer zufrieden. Ich kann WEBMED nur weiterempfehlen." Dr. Erich Rüdisser, Höchst ARZT IM LÄNDLE 04-2019 | 5
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