AIL April 2019

E ine etwaige abweichende Verabreichungsart wie zum Bei- spiel eine intradermale Applikation bzw. das Eintropfen von Impfstoffen an eingeritzte Hautstellen ist zu unterlas- sen und entspricht einer missbräuchlichen Anwendung des Impf- stoffes, hat keine wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung und widerspricht der ordnungsgemäßen Verabreichung der Impfung entsprechend der Zulassung und den Empfehlungen des Impf- plans Österreich. Die 3-fach Kombinationsimpfung Masern, Mumps und Röteln (MMR, im kostenfreien Impfkonzept derzeit Impf- stoff M-M-RVAXPRO) ist für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Dies soll vor Eintritt in Gemein- schaftseinrichtungen unbedingt nochmals kontrolliert werden. • Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr (ab dem vollendeten 9. Lebensmonat) soll die 2. Dosis nach 3 Monaten verabreicht werden. • Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die 2. Dosis frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von 4 Wochen. Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff mit entsprechenden Kontraindikationen (Immunsuppression, etc.). Hinweise zum Impfstoff laut Fachinformation von M-M- RVAXPRO: Kühl lagern und transportieren (2 °C – 8 °C). Nicht einfrieren. Das Fläschchen mit Pulver im Umkarton aufbewahren, um es vor Licht zu schützen. Nach Rekonstitution sollte der Impf- stoff umgehend angewendet werden; entsprechende Daten be- legen jedoch die Stabilität des rekonstituierten Impfstoffs bis zu 8 Stunden, wenn er im Kühlschrank bei 2 °C – 8 °C gelagert wird. Beim Fehlen von 2 schriftlich bestätigten Lebendimpfungen oder fehlender Immunität (Antikörpertestung gegen Masern, Mumps oder Röteln) auch nur gegen eine Komponente soll die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder nur einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft worden sind, sollen eine weitere MMR-Impfung erhalten. Personen, die mit einem inakti­ vierten Masern-Impfstoff geimpft wurden (Masern adsorbiert oder Quintovirelon), sollen zwei Dosen MMR-Impfstoff erhalten. Versäumte Impfungen können und sollen in jedem Lebensal- ter nachgeholt werden. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfun- gen unproblematisch, denn in diesem Fall werden die Impfviren durch die bereits bestehende Immunabwehr an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich. Der Impfstoff ist für Kinder und Erwachsene an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich. Weitere Informationen können dem Impfplan Österreich (www.sozialministerium.at/impfplan) entnommen werden. Anwendung von Impfstoffen gegen Masern-Mumps-Röteln aus dem kostenfreien Kinderimpfkonzept Das BMASGK und auch das Nationale Impfgremium weisen darauf hin, dass Impfstoffe gegen Masern-Mumps-Röteln aus dem kostenfreien Kinderimpfkonzept ausschließlich zur intra­ muskulären oder subkutanen Anwendung vorgesehen sind. Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at M entoring -P rojekt Ä rztekaMMer V orarlberg Arzt im Ländle 04-2019 | 19

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