AIL April 2019
A U S S C H R E I B U N G V O N K A S S E N V E R T R A G S A R Z T S T E L L E N Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben: 1. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Lauterach Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2019 (Neuschaffung Kassenvertragsarztstelle) 2. Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in der Stadt Dornbirn (gesamtes Stadtgebiet) Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2019, spätestens IV. Quartal 2019 (Nfg. OMR Dr. Wolfgang Hilbe – Vorgriff) 3. Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in der Stadt Dornbirn (gesamtes Stadtgebiet) Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2019, spätestens IV. Quartal 2019 (Neuschaffung Kassenvertragsfacharztstelle) 4. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Hohenems Niederlassungsbeginn: Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019 (Nfg. Dr. Wolfgang Diem) 5. Fachärztin/Facharzt für Neurologie in der Stadt Feldkirch (gesamtes Stadtgebiet) Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019 (Nfg. Dr. Wolfgang Boese) 6. Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie in der Stadt Dornbirn (gesamtes Stadtgebiet) Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2020 (Nfg. Dr. Helmut Klien) 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post) bzw. Am Kehlerpark 1 (händische Abgabe)* eingebracht werden und müssen bis spätestens 26.04.2019, 12:00 Uhr , dort eingelangt sein. 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärzte- kammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn*, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (aek@aekvbg.at ) • bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail (vertragspartnerabteilung@vgkk.at ) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird für die unter Punkt 1. bis 3. ausgeschriebenen Stellen der 17.06.2019 , für die unter Punkt 4. und 5. ausgeschriebenen Stellen der 17.09.2019 und für die unter Punkt 6. ausgeschriebene Stelle der 17.03.2020 festgelegt. 5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahl- verfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse: Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h. Der Obmann: Manfred Brunner e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h. * Hinweis: Die Büroräumlichkeiten der Ärztekammer für Vorarlberg befinden sich aufgrund der Gebäudesanierung vorübergehend in 6850 Dornbirn, Am Kehlerpark 1 (2.OG ) – eine persönliche Anforderung der Unterlagen sowie eine persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist nur an dieser Adresse möglich. Aus DeR KAMMeR 12 | ARZT IM LÄNDLE 04-2019
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