AIL März 2018

Gesundheitsbegleitung von Mensch zu Mensch „Weil hier Arbeits- und Lebensqualität eins sind. Darum bin ich Arbeitsmedizinerin im ASZ.“ Menschen liegen Ihnen mehr am Herzen als ein Krankheitsbild? Gesunde Impulse setzen, finden Sie spannender als medizinische Routineaufgaben? Dann ist Ihre Bewerbung für eines unserer regionalen Teams (Tirol, Vorarlberg) gefragt: Wir suchen Ärzte mit Herz und Verstand (jus practicandi, m/w, ab 15 Std./Woche) Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, die vielfältige Arbeitswelt der Menschen nachhaltig zu verbessern und unser gesamtes medizinisches Wissen dafür einzusetzen, dass Menschen körperlich und mental gesund in Pension gehen können. Wir sind das größte privatwirtschaftlich geführte Präventivzentrum und sehen uns als Impulsgeber für vitale Unternehmen in Österreich. Unser konkretes Angebot in einem fixen Dienstverhältnis finden Sie unter www.asz.at . Darüberhinaus bieten wir eine wohnortnahe Tätigkeit, frei planbare Zeiteinteilung und eine kostenlose Zusatzausbildung im Bereich der Arbeitsmedizin, vor allem aber sinn­ volle menschliche Erfahrungen und persönliche Wertschätzung in einem großartigen Team. Das alles spricht Sie an? Dann kontaktieren Sie noch heute Frau Mag. Renate Krenn und vereinbaren ein persönliches Gespräch: Telefonisch unter +43 664 2138284 oder schicken uns Ihre Bewerbung per Mail an renate.krenn@asz.at. Dr. Mehtap Prandstetter asz16_ins_AUT_185x115_RZ_16_11.indd 1 16.11.16 17:56 Korrektur der VGKK-Honorarordnung Leider hat sich bei der Veröffentlichung der neuen VGKK-Honorarordnung in der letzten AIL-Ausgabe ein Druckfehler eingeschlichen. Hier die korrekten Punktewerte für kurative Abrechnung: • für die Punkte von 1 bis 25.000 pro Quartal € 1,2595 • für die Punkte von 25.001 bis 50.000 pro Quartal € 1,0442 • für die Punkte von 50.001 bis 75.000 pro Quartal € 0,6460 • für die Punkte von 75.001 bis 90.000 pro Quartal € 0,5382 • für die Punkte ab 90.001 pro Quartal € 0,1615 Die Werte sind ab 1. Jänner 2018 gültig. Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unklarheiten. Die Redaktion Kinderimpfkonzept, Indexanpassung der ärztlichen Honorare – Angleichung des Honorars für Impfungen von Schulkinder an das Honorar für Kleinkinder Vereinbarungsgemäß werden auch 2018 die Impfhonorare indexangepasst (+ 2,43 %). Parallel dazu wird das Impfhonorar für die Impfung eines Schulkindes dem Impfhonorar für die Impfung eines Kleinkindes angeglichen. Somit betragen die Impfhonorare im Kinderimpfkonzept ab 1. Jänner 2018: • € 11,04 für die Impfung eines Kleinkindes • € 11,04 für die Impfung eines Schulkindes • € 11,04 für die Gardasil-Catch up Impfung vom 12. bis zum 15. Geburtstag ARZT IM LÄNDLE 03-2018 | 19

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