AIL März 2018

ARZt In DER PRAx I S Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1.1.2018: Bereitschaftsdienste, Gemeindearztverträge, Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg haben in den Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen vereinbart, die Entschädi- gungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis 1.1.1995) anzupassen. Für das Jahr 2018 ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen: 1) Bereitschaftsdienste Die Entschädigungsbeiträge wurden entsprechend der Indexerhöhung um 2,07 % valorisiert. Diese Valorisierung ist bei der Auszahlung der Bereitschaftsdienste an Wochentagen des 1. Quartales 2018 bereits berücksichtigt. 2) Gemeindeärzte Die Indexerhöhung im Jahre 2017 betrug durchschnittlich 2,07 %. Zu den nachstehenden Beträgen muss noch der Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5 % dazugerechnet werden. Laut Mustergemeindearztvertrag a) nach lit. a bis d - Kilometergeld für Fahrten im Flachland € 1,22 für Fahrten im Gebirge € 1,77 für je 10 Gehminuten Fußweg € 4,42 - Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit), pro angefangene Stunde € 132,66 - Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit, pro angefangene Stunde € 132,66 b) nach lit. e - einfache Untersuchung € 66,32 - Eignung für Atemschutzgeräte € 173,64 - psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz € 142,00 c) nach lit. f - pro Bett monatlich (wenn es im Monat mindestens 2 Wochen belegt ist) € 5,53 d) nach lit. g - ein monatliches Pauschale in Höhe von € 386,93 e) nach lit. h - Kilometergeld wie nach lit. a - an Wochentagen € 143,72 - an Samstagen, Sonn- und Feiertagen € 160,96 - Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr) € 38,69 3) Atemschutzuntersuchung Für die Atemschutzuntersuchung wird ab 1.1.2018 ein Betrag von € 173,64 zuzüglich eines Vorsteuerausgleiches in der Höhe von 4,5 % bezahlt. 4) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen soll der Tarif wie für die Totenbeschau, das sind für das Jahr 2018 € 143,72, zur Anwendung kommen. 18 | ARZT IM LÄNDLE 03-2018

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