AIL September 2017 - page 14

AUS DER KAMMER
Österreichischer Struktur­
planGesundheit – ÖSG 2017
(Stand 30.06.2017)
DerÖsterreichische Struk­
turplanGesundheit –ÖSG
2017 – wurde am 30. Juni
2017 von der Bundes-Ziel­
steuerungskommissionbe­
schlossen. Die Österreich­
ische Ärztekammer ist in
diesem Gremium nicht
vertreten. Die ÖAK nutze
dennoch ihrRecht auf Stel­
lungnahme, jedoch wurde
diesenicht berücksichtigt.
So wurden beispielsweise in der Kapazitäten-Pla­
nung für die akut-stationäre Versorgung die Zeiten für
die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Abteilungen in
Akut-Krankenhäuser spezifischer Sonderfächer teilweise
empfindlichhinaufgesetzt z.B. im Intensivbehandlungs­
bereich von 45 auf 60Minuten, in der InnerenMedizin
von 30 auf 45Minutenund in derAugenheilkunde von
60 auf 90Minuten.
Die Stellungnahme der ÖÄK finden Sie unter www.
aerztekammer.at/programm-und-expertisen, den ÖSG
auf der Webseite des Bundesministeriums
.
gv.at/home/Gesundheit/Gesundheitssystem_Qualitaets­
sicherung.
Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg
DerPreisderÄrztekammer fürVorarlberg2017wirdnach folgendenRichtlinienausgeschrieben:
1.Die eingereichtenwissenschaftlichenArbeitenoder Leistungen auf demGebiet der praktischenMedizindürfennicht älter als
zwei Jahre sein, gerechnet vomBeginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation. DieArbeiten
oder Leistungenmüssen inVorarlbergoder vonVorarlbergerÄrztinnenundÄrzten, die inderRegel befristet außerhalbunse­
res Landes tätig sind, ausgeführt oder erbrachtwerden.
2.Bei Gemeinschaftsarbeitenmuss derHauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende.Habilitationsschriften
könnennicht berücksichtigtwerden.
3.Der/dieAutor/endürfen zumZeitpunkt derAusschreibungweder das 40. Lebensjahr vollendet (ZeitenderKinderkarenz und
des Präsenzdienstes können hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben. Jeder Preisarbeit
sindLebensläufedesAutors/derAutorenbeizufügen.
4.DerPreis kannuntermehrerenBewerbern geteiltwerden.
5.DieHöhedes Preises beträgt
4.000,–.
6.DieArbeiten sind in je7Exemplarenbis spätestens Freitag, 2.Dezember 2017 (DatumdesPoststempels)bei derÄrztekammer
fürVorarlberg, Schulgasse 17, 6850Dornbirn, einzureichen. Zusätzlichwird um eine digitaleÜbermittlung an matthias.ort­
gebeten.
I
m Frühjahr wurde das Zielsteuerungsprojekt “Gesunde Niere
Vorarlberg„ gestartet.Dabei geht es natürlich in erster Linie um
den Benefit, den Risikopatienten aus der rechtzeitigen Erkennung
einer chronischenNierenschädigung ziehen.Umden tatsächlichen
Nutzen des Projektes evaluieren zu können, ist eine wissenschaft­
liche Begleitung des Projektes angedacht. Dabei wären folgende
zwei Fragestellungen relativ leicht und ohne große Mühe zu be­
antworten:Gibt es demographischeUnterschiede zwischenRisiko­
gruppenmit und ohne Nierenschädigung? Und zweitens, was uns
besonders wichtig erscheint, führt dieDiagnose einer chronischen
Nierenschädigung tatsächlich zu einer Änderung dermedikamen­
tösenTherapie (Antihypertensiva, Statine)?
Dazu müssten nur die erhobenen Daten über Demographie,
Medikation und Testresultate (eGFR und Albumin/Kreatinin-
Quotient) in ein vonuns erstelltes EXCEL-Datenblatt eingetragen
werden. Der Zeitaufwand dafür beträgt wenige Minuten. Für je­
des pro Patient vollständig ausgefüllte Datenblatt wird eine Ver­
gütung von
15.– ausbezahlt. Die Auswertung der Daten erfolgt
dann an der Abteilung InnereMedizin 3 (Nephrologie und Dia­
lyse) amLKHFeldkirch.
Falls Sie Interesse an der Teilnahme haben, schicken Sie bitte
einfach eineE-Mail anPrim.Dr.Karl Lhotta (
).
Sollten sich ausreichend Kolleginnen und Kollegenmelden, wür­
denwirnachGenehmigungdurchdieEthikkommissionmöglichst
raschmit der Studiebeginnen.
AkademischesLehrkrankenhausFeldkirch–
InnereMedizin III (NephrologieundDialyse)
Aufruf zur Teilnahme an der
wissenschaftlichenBegleitung
GesundeNiere Vorarlberg
Zielsteuerung-Gesundheit
Bund
Länder
Sozialversicherung
ÖSG2017
Österreichischer
Strukturplan
Gesundheit 2017
inklusiveGroßgeräteplan
gemäßBeschlussderBundes-Zielsteuerungskommission
vom30. Juni2017
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